Auszug - Sachgerechter, rechtskonformer und transparenter Umgang mit Kleinen Anfragen
Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste: Das Bezirksamt wird ersucht, ab dem 01.03.2018 1. nach Eingang Kleiner Anfragen unverzüglich die sachliche Zuständigkeit zu klären und dem/der Bezirksverordneten über das BVV-Büro Mitteilung über den Eingang, die Zuständigkeit und den verbindlichen Beantwortungszeitpunkt zu machen; 2. im Fall, dass die Beantwortungsfrist ausnahmsweise nicht eingehalten werden kann, den/die Bezirksverordnete sogleich über das BVV-Büro um eine sachlich begründete Fristverlängerung zu bitten und einen neuen verbindlichen Beantwortungszeitpunkt zu nennen; 3. im Fall der Nr. 2 bereits vorhandene Informationen in Form einer Teilbeantwortung zu geben. |
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