Auszug - Menschen mit Gehbehinderung barrierefreien Zugang zum Rathaus Schöneberg ermöglichen
Frau Dr. Wilhelm, Vorsitzende des Beirats für Menschen mit Behinderung, unterstützt das Anliegen des Antrags. Sie berichtet außerdem von einer deutlich verschlechterten Situation für den Beirat, wenn im nächsten Jahr die Sitzungsräume 2112 und 2113 wegen der Sanierung nicht zur Verfügung stünden. Eine Verbesserung der Barrierefreiheit sei schon seit einigen Jahren vorgesehen, getan habe sich aber noch nicht viel. Herr Garske erwidert, dass es zutreffend sei, dass der Masterplan Barrierefreiheit aus dem Jahr 2015 stamme. Er stelle jedoch eine Leitplanung dar, die es über die Jahre Schritt für Schritt umzusetzen gelte. Die WCs im 1.OG sind immerhin behindertenfreundlich. Hier sei eine behutsame Verbesserung ohne Änderung des Grundrisses geplant. Was den Schrägaufzug anbelangt, so soll dieser durch einen Kabinenaufzug in der Seitenwand ersetzt werden, hinter der sich aktuell die Sanitäranlagen befinden. Bei der Gelegenheit wird zugleich eine Sanitäranlage barrierefrei gestaltet. Die Ausführungsplanung ist fertig und mit dem Denkmalschutz abgestimmt. Es werden Kosten von ca. 270 T€ anfallen. Mit einer Fertigstellung ist in 2018 unter Vorbehalt der Arbeitsplanung zu rechnen, die im Januar vom BA beschlossen werden soll. BV Penk ist der Auffassung, der Antrag solle vertagt werden, bis die Arbeitsplanung im nächsten Jahr vorgelegt wird. BV Kämper entgegnet, es werde lediglich eine verbindliche Zeitplanung erbeten. BV Seltz fragt, ob eine Interimslösung für die Wiederinbetriebnahme des Schrägaufzugs bis zur Fertigstellung des neuen Aufzugs möglich sei, was verneint wird. BV Seltz schlägt vor, den letzten Satz des Antrags dahingehend zu ändern, dass der Zeitplan mit der Arbeitsplanung vorgelegt werde. Daraufhin zieht BV Penk seinen Antrag auf Vertagung zurück und BV Kämper übernimmt für die Antragsteller die Änderung.
Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, innerhalb von vier Wochen einen verbindlichen Zeitplan zu nennen für die barrierefreie Herrichtung folgender Bereiche im Rathaus Schöneberg:
Zudem ist der Zeitplan so aufzustellen, dass eine zügige Realisierung der genannten Punkte erfolgt. Der BVV ist der Zeitplan mit der Arbeitsplanung vorzulegen. |
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