Auszug - Prälat Schöneberg – Neubau contra Mausoleum  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7.6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 08.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
0355/XX Prälat Schöneberg – Neubau contra Mausoleum
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Zu dieser Drucksache liegt ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion der SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen vor.

Der Ausschussvorsitzende begründet diesen.

Der Änderungsantrag wird nach kurzer Aussprache einstimmig beschlossen.

 

Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, in Verfolgung des BVV-Beschlusses „Wohnbaupotentiale auf Discountergrundstücken“ (Drs. 115/XX) das städtebaulichen Ziel Errichtung von Geschosswohnungsbau sowie Beibehaltung und Optimierung des Einzelhandelsstandorts unter Einbeziehung des Grundstückseigentümers (Lidl) zügig weiter zu konkretisieren und vorbehaltlich einer Meinungsbildung im Stadtentwicklungsausschuss in ein (vorhabenbezogenes) Bebauungsplanverfahren münden zu lassen.

Gegenstände der Konkretisierung sollen die folgenden Gesichtspunkte sein: 

  • das Wohnungsbaupotenzial
  • die Stabilisierung der Einzelhandelsfunktion der Hauptstraße
  • Einpassung in die Denkmallandschaft rund um die Dorfaue Schöneberg
  • Bewertung des Denkmalwerts der erhaltenen Substanz des ehemaligen Prälat Schöneberg im Kontext der städtebaulichen Entwicklung
  • Verkehrssituation in der Haupt- und Feurigstraße
  • Wegebeziehungen zwischen Haupt- und Feurigstraße
  • Bewahrung des Wohncharakters der Feurigstraße
  • Folgen für die städtische Infrastruktur (Schule, Kinderbetreuung, Jugend- und Seniorenangebote)

Das bezirkliche Grundstück, das heute der Durchwegung dient, ist in die Betrachtungen mit einzubeziehen. Die Funktionalität Durchwegung ist bei Wahrung oder Verbesserung der Aufenthaltsqualität an dieser oder anderer Stelle des Gesamtareals beizubehalten.

 
 

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