Auszug - Vorhandenen Leerstand von Wohngebäuden zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen nutzen
BV Kühne bittet für die Fraktion GRÜNE um erneute Vertagung. Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu. BzStR Schworck merkt an, dass die inhaltliche Zuständigkeit des Antrages weder beim Ordnungs- noch beim Wohnungsamt liegt. Er regt die Ausschussmitglieder dazu an zu überdenken, wer die Federführung des Antrages übernehmen sollte. |
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