Auszug - Beschluss über die Erweiterung der sozialen Erhaltungsverordnung "Kaiser-Wilhelm-Platz" im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg um Grundstücke zwischen Grunewaldstraße, Hauptstraße, Vorbergstraße und Akazienstraße
Im Zuge einer ausführlichen Beratung unter anderem über weitere mögliche Bereiche, die für eine Beschlussfassung zum Geltungsbereich der sozialen Erhaltungsverordnung in Frage kämen, weist die Verwaltung auf den Aufwand, Kosten und Personalproblematik bezüglich der Prüfung dieser Bereiche hin und betont, dass die Prüfung strengen, durch das Baugesetz vorgegebenen Regelungen unterliegt und durch ein externes Gutachterbüro durchgeführt wird.
Einstimmiger Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Begründung für die Erweiterung des Geltungsbereiches der sozialen Erhaltungsverordnung „Kaiser-Wilhelm-Platz“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg -gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)- um die Grundstücke zwischen Grunewaldstraße, Hauptstraße, Vorbergstraße und Akazienstraße und den Entwurf der Verordnung zur Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Kaiser-Wilhelm-Platz“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Schöneberg, vom 26. August 2014; GVBl. für Berlin 2014, Seite 329f. |
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