Auszug - Benennung der Stellvertretung für ein beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss
Beratungsbeiträge: BV Sielaff und BzStR Schworck
Mehrheitsbeschluss:
Gemäß des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) § 35 Abs. 7 Ziff. 3 bis 9 und Abs. 8 vom 23.6.2005 wird die nachstehend genannte Person als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss berufen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |