Auszug - Benennung der Stellvertretung für ein beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss  

 
 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 12.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 16.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1841/XIX Benennung der Stellvertretung für ein beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss


Beratungsbeiträge: BV Sielaff und BzStR Schworck

 

Mehrheitsbeschluss:

 

Gemäß des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) § 35 Abs. 7 Ziff. 3 bis 9 und Abs. 8 vom 23.6.2005 wird die nachstehend genannte Person als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss berufen:

 

 

Name, Vorname, Anschrift

 

Abs. 7 Ziff. 3

In der Mädchenarbeit erfahrene Fachkraft/Stellvertretung

Als Stellvertretung Fr. Ingrid Althammer, Teltower Str. 23, 13597 Berlin,

 

 

 
 

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