Auszug - - Zugang zur Tempelhofer Freiheit sicher gestalten
BV Hauschildt erörtert die Drucksache. Nach einer kurzen kontroversen Diskussion ruft der Ausschussvorsitzende zur Abstimmung auf.
Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Senats sowie in Abstimmung mit dem Bezirk Neukölln dafür einzusetzen, dass die Geschwindigkeit auf dem Columbiadamm in dem Zeitraum vom 31. März bis zum 30. September des Jahres an Sonn- und Feiertagen auf ein Tempo von 30 km/h begrenzt wird. Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll den Abschnitt zwischen der Golßener Straße und der Verkehrslichtsignalanlage in Höhe des Garnisonsfriedhofs umfassen.
2. Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Geschwindigkeit auf dem Tempelhofer Damm bis zur Umsetzung eines neuen Verkehrskonzepts auf 30 km/h begrenzt wird. Diese Begrenzung soll zwischen der Autobahnanschlussstelle und der südlichen Einmündung der Manfred von Richthofen Straße gelten und den Zeitraum vom 31.März bis zum 30. September des Jahres an Sonn- und Feiertagen umfassen.
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