Frau Szalucki erläutert die vorliegende Drucksache und beantwortet die Nachfrage von BV Seltz.
Einstimmiger Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle
die Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für das Vorhaben Tempelhofer Weg 13-24 und Sachsendamm 67-71 im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-73VE beschließen.
Das Abwägungsergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage 1) und aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 2)
und
der abgeschlossenen Durchführungsvertrag (Anlage 5) und der Entwurf des Vorhabenplans vom 19.02.2016 (Anlage 6)
wird zur Kenntnis genommen.