Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

Jahr:

2013

Sitzungstermin:08.01.2013
Betreff:a) Einleitung eines Verfahrens gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung – zur Aufstellung des Bebauungsplanes 7-67 für das Grundstück Wolframstraße 84-88 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
b) Änderung des Geltungsbereichs des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans XIII-B1-1 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Beschluss:1. Das Bezirksamt beschließt,
- die bestehenden Festsetzungen für das o.g. Grundstück zu ändern und dafür den Bebauungsplan 7-67 auf der Grundlage des § 13a BauGB – beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung – aufzustellen.
- den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans XIII-B1-1 um die Grundstücke Alarichstraße 12-17, Wolframstraße 84-96 zu reduzieren.

2. Das Bezirksamt beschließt ferner,
die Bezirksverordnetenversammlung von dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes über die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Geltungsbereichsreduzierung zu unterrichten.
Anlage 1:
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