Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

Jahr:

2012

Sitzungstermin:11.12.2012
Betreff:1. Änderung des Verfahrens des Bebauungsplans 7-1 (beschlossen auf der Grundlage des § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB) durch Umstellung aus einen vorhabenbezogenen


Bebauungsplan mit der Bezeichnung 7-1 VE - weiterhin nach § 13a BauGB – und dies ortsüblich bekannt zu machen sowie gleichzeitige

2. Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans um das Grundstück Dudenstraße 90 und die planfestgestellten Eisenbahnanlagen westlich des Vorhabengrundstücks im Bezirk Tempelhof – Schöneberg, Ortsteil Schöneberg.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-1 VE umfasst nunmehr Teilflächen zwischen Monumentenstraße, Bezirksgrenze, Dudenstraße und der Fernbahnanlage Zentraler Bereich im Bezirk Tempelhof – Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Beschluss:Das Bezirksamt beschließt,
die beiliegenden Vorlagen zu Ziffer I.
Das Bezirksamt beschließt ferner, die beiliegende Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Anlage 1:
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