Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
Jahr: | 2012 |
---|---|
Sitzungstermin: | 10.01.2012 |
Betreff: | Inanspruchnahme von Personalmitteln während der vorläufigen Haushaltswirtschaft 2012 |
Beschluss: | Das Bezirksamt beschließt: 1. die Feststellung über das Vorliegen der Voraussetzungen des Artikel 89 VvB bei Ausgaben der Hauptgruppe 4 während der vorläufigen Haushalts-wirtschaft im Haushaltsjahr 2012 wird durch Bezirksamtsbeschluss getroffen. Ausgenommen hiervon ist der Austausch von Arbeitszeitanteilen sowie wertgleiche Umsetzungen innerhalb des Bezirksamtes. 2. Die Prüfung der Voraussetzungen nach Artikel 89 VvB ist grundsätzlich bei jeder Inanspruchnahme von Personalmitteln durch den jeweiligen Fachbereich durchzuführen und der SE Finanzen und Personal zu übermitteln. Die Begründung der Inanspruchnahme von Honorarmitteln ist im Rahmen einer Quartalsplanung vorzulegen. |