Sicherstellung des Datenschutzes

Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehört es, die Ausführung der EU-Datenschutzgrundverordnung, des Berliner Datenschutzgesetzes sowie anderer Rechtsvorschriften über den Datenschutz für den jeweiligen Geschäftsbereich sicherzustellen. Dem Datenschutzbeauftragten wird hierbei eine übergeordnete koordinierende und überwachende Funktion zugewiesen.

Er nimmt Schwachstellen – bzw. Risikoanalysen vor und prüft die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Bei den mit besonderen Risiken für Rechte und Freiheiten von Betroffenen verbundenen Verarbeitungen ist er vor deren Beginn im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen hinsichtlich möglicher Gefahren für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einzubinden.

Dabei ist er bei Anwendung seiner Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes frei von Weisungen. Er verfügt über ein direktes Empfehlungs- und Vortragsrecht in Angelegenheiten des Datenschutzes. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der Datenschutzbeauftragte berechtigt, für Prüfungen und Besichtigungen alle Diensträume zu betreten und alle dienstlichen Unterlagen und Dateien einzusehen (personenbezogene Daten zur Kenntnis zu nehmen).

Er steht den Abteilungen des Bezirksamtes und deren Mitarbeitern beratend und stellungnehmend in Fragen des Datenschutzes zur Verfügung und erteilt Auskünfte – wie Benachrichtigungen bei Eingaben oder Anfragen von Bürgern – zu datenschutzrelevanten Themen.