Häufig gestellte Fragen des Fachbereichs Strassen
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Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen
Wer ist für die Straßenlaternen zuständig?
Für die öffentliche Beleuchtung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung X-Tiefbau, verantwortlich.
Die Vattenfall Europe Netzservice GmbH führt im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung und die Schadensbeseitigung der öffentlichen Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen durch.
Sollten Sie Störungen bzw. Schäden an den öffentlichen Beleuchtungsanlagen Berlins feststellen, wenden Sie sich bitte an:
Vattenfall Europe Netzservice GmbH
BerlinLicht
Sellerstraße 16
13353 Berlin
Telefon: 0800 1102010 (kostenfrei)
E-Mail an BerlinLicht
Woher weiß ich als Anlieger, ob ich den Gehweg vor meinem Grundstück bei Schnee und Glätte maschinell reinigen lassen darf?
Bestimmte Gehwege dürfen nicht zum Zwecke der winterlichen Reinigung mit Fahrzeugen befahren werden.
- Weitere Informationen und eine Auflistung der Gehwege finden Sie auf unserer Internetseite Straßenaufsicht und -unterhaltung
Darf ich über den Gehweg auf mein Grundstück fahren?
Darf ich meine Zufahrt vor meiner Grundstückseinfahrt pflastern?
- Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite Gehwegüberfahrten .
Kontakt
Straßen- und Grünflächenamt
Fachbereich Straßen
Telefon: (030) 90277-2457
Telefax: (030) 90277-7854
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?