Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 11.02.2021: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Straßenaufsicht und Straßenunterhaltung

In der Gruppe Straßenaufsicht und -unterhaltung des Fachbereiches Straßen sind die Mitarbeiter_innen für die Instandsetzung der öffentlichen Straßen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zuständig.
Nach § 7 des Berliner Straßengesetzes sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Trägers der Straßenbaulast so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen.
Hierfür werden durch die Straßenbegeher_innen die Straßen in regelmäßigen Abständen belaufen und der bauliche Zustand kontrolliert. Sie stellen Schäden fest, veranlassen und kontrollieren die Schadensbeseitigung.
Ebenso gehört zu den Aufgaben des Fachbereichs Straßen die Aufstellung und Instandsetzung von Verkehrszeichen, Straßenbenennungsschildern und nicht zuletzt dieTrinkwassernotversorgung, die sogenannten Straßenpumpen.
Im Rahmen der Straßenaufsicht wacht das Straßen- und Grünflächenamt als Ordnungsbehörde über die Belange der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie über die Einhaltung der straßenrechtlichen Vorschriften auf öffentlichen Straßen, insbesondere in Fällen der Straßenlandsondernutzung für verkehrsfremde Zwecke (Bearbeitung von Sondernutzungen für Zwecke der öffentlichen Ver- und Entsorgung sowie Zustimmung zur Verlegung neuer bzw. Änderung vorhandener Telekommunikationslinien nach Wegerecht § 68 Telekommunikationsgesetz (TKG), Anlegung von provisorischen Gehwegüberfahrten).
Herstellen und Ändern von Gehwegüberfahrten
Aufgrabeverbote
Seit dem 01.01.2014 besteht in Berlin wieder ein Aufgrabeverbot.
Winterliche Gehwegreinigung
Um Schäden an Gehwegen und den darunterliegenden Versorgungsleitungen zu vermeiden, dürfen bestimmte Gehwege nicht zum Zwecke der winterlichen Reinigung mit Fahrzeugen befahren werden.
Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes durch Baumaßnahmen
Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen
Öffentliche Beleuchtung
- Störungsmeldung Berlin Vattenfall
- E-Mail an Vattenfall Störungsmeldung
- Telefon: 0800 110 2010
- Telefax: (030) 492 022 261
Lichtsignalanlagen
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Kontakt
Straßen-und Grünflächenamt
Fachbereich Straßen
Zentrale Annahmestelle
Telefon: (030) 90277-2457
Telefax: (030) 90277-7854
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?