Begründung zur Erhaltungsverordnung Maaßenstraße

1. Erhaltungsziel
Ziel der Verordnung ist der Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Mietshausquartiers aus der frühen Expansionsphase der Stadt Berlin (2. Hälfte des 19.Jh.) im heutigen Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Der Erhaltenswert ergibt sich insbesondere aus dem Stadtbild und der Stadtgestalt (vgl. unter 4.).

2. Abgrenzung des Gebietes
Der Geltungsbereich der Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart umfasst Grundstücke mit historischer Bebauung östlich der Maaßenstraße; konkret die Grundstücke Maaßenstraße 7/13, Nollendorfstraße 1-7, 37-42, Schwerinstraße 8-12, Zietenstraße 15-17, 19-22, 24/28, Winterfeldtstraße 34, 31/37 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg. Ebenfalls gehören die vor den Grundstück liegenden Straßenabschnitte dazu; insbesondere die verkehrsberuhigten Nollendorf-, Schwerin- und Zietenstraße.
Das Erhaltungsgebiet umfasst einen Teilbereich des ehemaligen Sanierungsgebietes „Schöneberg Bülowstraße“.

3. Entstehung des Gebietes
Die Grundstücke des Erhaltungsgebietes gehören zu den sogenannten 2. und 3. Bauphasen der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Berlin. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass sich die Berliner Expansion in der 2. Hälfte des 19. Jh. auch auf Flächen angrenzender Städte und Gemeinden erstreckte. Zum Zeitpunkt der Besiedlung des Erhaltungsgebietes gehörten die Flächen westlich der Zieten- und nördlich der Winterfeldstraße zum Gebiet der Stadt Schöneberg.
Mitte des 19. Jh. setzte, nach Beseitigung der Berliner Stadtmauer, die städtische Entwicklung Berlins mit Mietshausbebauungen in schnellem Umfang ein. Diese Entwicklung vollzog sich in verschiedenen Bauphasen. Die 2. Entwicklungsphase (1869 bis 1881) hatte im Südwesten ihren Schwerpunkt zwischen Landwehrkanal und Winterfeldtstraße. (vgl. Das Berliner Mietshaus, 1862 bis 1945, von J.F. Geist und K. Kürvers)
Somit gehört die überwiegende Bebauung des Erhaltungsgebietes zu einer sehr frühen Phase, zur sogenannten 2. Berliner Bauphase. Die Bebauung südlich der Winterfeldtstraße entstand jedoch erst später im Rahmen der 3. Bauphase und weist andere städtebauliche und architektonische Merkmale auf.
Entsprechend der gesamtstädtischen Entwicklung vollzog sich die Bebauung im Erhaltungsgebiet auch von Nordosten, von Berlin aus: Die Bebauung begann im Bereich des nördlichen Abschnittes der Zietenstraße /Schwerinstraße (1874/77), setzte sich dann im südlichen Abschnitt der Zietenstraße sowie in der Nollendorfstraße (1880/81) fort. Die Bebauung an der Maaßenstraße und auf der nördlichen Seite der Winterfeldtstraße (1881/82) erfolgte parallel. Die Bauten auf der südlichen Seite der Winterfeldtstraße wurden im Erhaltungsgebiet als letzte (1886/88) errichtet und gehören zur 3. Berliner Bauphase.
Die förmliche Festsetzung der Straßen- und Baufluchtlinien zeigt, dass das Wachstum Berlins zu einem frühen Zeitpunkt und in vorausschauendem Umfang geplant wurde (ca. 10 Jahre vor Beginn der Besiedlung): Bülow- und Winterfeldtstraße 1862, Maaßenstraße 1868, Nollendorf-, Schwerin- und Zietenstraße 1873.
Aus den Straßen- und Baufluchtlinienplänen ist auch ersichtlich, dass in der Maaßen-, Winterfeldt- und Zietenstraße Vorgärten rechtlich gesichert wurden. Bereits 1931 wurden im Rahmen der Verbreiterung der Maaßenstraße die Vorgärten aufgegeben. Wann sie in der Winterfeldt- und Zietenstraße aufgegeben wurden, ist nicht bekannt. Aufgrund von über die Straßenflucht hinaustretenden Erkern und historischen Karten ist ersichtlich, dass die Vorgärten angelegt worden waren.
Der Bahnhof Nollendorfplatz entstand zwischen 1899 und 1902, also deutlich nachdem das Erhaltungsgebiet bebaut wurde.

4. Städtebauliche Eigenart
Die städtebauliche Eigenart im Erhaltungsgebiet ergibt sich sowohl aus der Stadtgestalt als auch aus dem Stadtbild. Prägend ist eine Mietshausbebauung aus der frühen Gründerzeit, welche insbesondere bzgl. der historischen Fassadenplastizität äußerst gut erhalten ist. Insbesondere die Tatsache, dass die historischen Fassadenabwicklungen sich über ganze Straßenabschnitte erstrecken, stellt etwas Besonderes, Erhaltenswertes dar.

4. 1 Stadtgestalt
Unter Stadtgestalt sind insbesondere der Grundriss der Stadtstruktur sowie die Baustruktur zu verstehen.
Das Straßenraster wurde entsprechend den Straßenfluchtlinienplänen grundsätzlich rasterförmig angelegt. Die Straßenbreite und –profile entsprechen den ursprünglichen Funktionen der Straßen (Erschließungs- bzw. Straßen für den Durchgangsverkehr).
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen wurden der östliche Abschnitt der Nollendorf- sowie die Schwerinstraße verkehrsberuhigt (Fußgängerzone). Die klassischen Straßenprofile wurden zugunsten eines einheitlichen Straßenprofils mit einer mittigen Baumreihe aufgegeben. Dies hat wesentlich zur Aufwertung des Quartiers beigetragen. Die Straßenabschnitte erhielten eine Aufenthaltsqualität. Die Zietenstraße endet als Sackgasse nördlich bzw. südlich des Fußgängerbereichs.
Bebaut wurden die ursprünglich überwiegend kleinteilig parzellierten Grundstücke mit typischen Gründerzeitbauten früher Expansionsphasen Berlins: die Vorderhäuser wurden in geschlossener Bauweise errichtet. Je nach Grundstücksgröße und Nachbarbebauung entstanden neben den Vorderhäusern auch Seiten- und Quergebäude. Die Nutzungsdichte war bei vier- und fünfgeschossiger, vereinzelt auch sechsgeschossiger Bebauung entsprechend hoch. Das bauordnungsrechtliche Bebauungspotential wurde zur Zeit der Bebauung grundsätzlich ausgeschöpft. Aufgrund der oben erwähnten historischen Vorgartenzone in der Maaßen, Winterfeldt- und Zietenstraße ragen hier teilweise Erker (vom Erdgeschoss bis in Obergeschosse) über die heutigen Straßenbegrenzungslinien hinaus.
Weniger durch die Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges als durch die sechsunddreißig Jahre dauernden Sanierungsmaßnahmen, welche u.a. eine Aufwertung der beengten Wohnsituation zum Ziel hatte, wurde die Stadtstruktur und vielfach das Stadtbild (insbesondere bzgl. der Hofansicht) deutlich verändert. Während die Blockrandbebauung erhalten blieb, wurden rückwärtige Gebäude abgerissen. Hierdurch konnten die Belichtungs- und Besonnungsverhältnisse deutlich verbessert werden. Historische Grundstücksparzellen und Freiflächen wurden vereinigt und als Gemeinschaftsflächen begrünt. Die ursprüngliche gründerzeitliche Stadtstruktur auf den Wohngrundstücken wurde nördlich der Winterfeldstraße zugunsten einer reinen Blockrandbebauung mit begrünten und gemeinschaftlich genutzten Innenhöfen umgewandelt. Nur teilweise sind „Seitenflügelstummel“ erhalten geblieben. Diese werden sowohl als Wohnräume genutzt oder aber auch zu Loggien umgebaut.
Die Bebauung südlich der Winterfeldtstraße, welche nicht Gegensand des Sanierungsgebietes war, verfügt noch über Hinterhäuser.

4.2 Stadtbild
Prägend für das Stadtbild im Erhaltungsgebiet ist die Blockrandbebauung aus dem 19. Jahrhundert in der Nollendorf-, Maaßen-, Schwerin-, Winterfeldt- und Zietenstraße. Die Bauten verfügen über historische bzw. rekonstruierte Fassadengliederungen und –gestaltungen:
Prägend sind vier- bzw. fünfgeschossige Putzbauten mit Satteldächern (überwiegend mit unterschiedlich hohen Kniestöcken und Kellergeschossen), meist mit roten Dachziegeln. Bei dem Putz handelt es sich um Glattputz. Die Fassadenfarben sind überwiegend hell und reichen von weiß über beige, grau, ocker bis zu gedecktem violett. Die Fassaden sind überwiegend symmetrisch (evtl. Abweichungen im Erdgeschoss) und reichhaltig gestaltet (mit Gesimsen und vielfältigen Stuckelementen). Balkone und Erker sind weitere Gliederungselemente, die meist bei Bauten der 1880 er Jahre zu finden sind. Die Fenster (und Balkontüren) sind überwiegend stehende, weiße Holzelemente mit Kreuzen (vierflüglig), schmale Erkerfenster sind zweiflüglig. Vereinzelt findet man Fenster mit Rundbögen (zweiflüglig mit Rundbogen als Oberlicht). Sprossen findet man ausgesprochen selten. Die Eingangstüren und -tore sowie die Kellertüren sind aus Holz und in Braun- oder Grüntönen gestrichen. Erdgeschosse wurden vereinzelt kurz nach Errichtung der Gebäude zu Ladenlokalen mit Schaufensterfronten ausgebaut. In einigen Fällen wurde die Ladenzone in späteren Jahren erneuert oder zurückgebaut.
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen konnten die historischen Elemente vollständig erhalten bzw. überwiegend nach historischem Vorbild rekonstruiert werden.
Da nach dem ersten Weltkrieg, als Protest gegen das Kaiserreich, berlinweit der Fassadenstuck abgeschlagen wurde, stellen zusammenhängende Straßenzüge mit historischer Fassadengestaltung, wie im Erhaltungsgebiet fast auf jedem Grundstück vorhanden, eine Besonderheit dar. Im geplanten Erhaltungsgebiet kommt positiv hinzu, dass es sich um eine recht frühe Gründerzeitbebauung, noch aus den 1870 er Jahren handelt. Die Stuckelemente bilden zusammen mit den Fassadenmaßen, der Geschoss- und Fassadengliederung eine harmonisch aufeinander abgestimmte architektonische Einheit.
Werbung findet man im Erhaltungsgebiet nur an der Stätte der Leistung und grundsätzlich unauffällig und zurücktretend.
Das Wachstum Berlins in verschiedenen Bauperioden lässt sich auch an der Fassadengestaltung ablesen. Gliederung und Ausformung der einzelnen Elemente veränderten sich im Laufe der Jahrzehnte. Für das Erhaltungsgebiet sind folgende Merkmale von Bedeutung:
In den 1870 er Jahren setzte sich die fünfgeschossige Bauweise erst langsam durch. Vier Wohngeschosse über einem unterschiedlich genutzten Erdgeschoss und teilweise höheren Kellergeschossen und / oder Kniestöcken sind typisch für die ältesten Bauten im Erhaltungsgebiet. Fassadenmaterialien waren überwiegend Putz mit Anstrichen. Die Plastizität der Fassaden änderte sich ebenfalls. In den 1870 er Jahren fehlen meist jegliche Vorsprünge (Balkone, Erker oder Loggien) bei der Fassadenausbildung. Ausnahmsweise findet man diese an markanter Position (z.B. Grundstücksecken oder –kanten). In den 1880 er Jahren lassen sich zunehmend Vor- und Rücksprünge, wie Erker und Balkone, als prägende Gestaltungselemente der Fassade beobachten. Die vollentfaltete Kombination von Erker und Balkon wurde das Kennzeichen der auf breiter Parzelle gebauten bürgerlichen Mietshäuser des Berliner Westens und Südwestens.
Das Dach schließt in den 1870 er und 1880 er Jahren mit einem durchlaufenden Gesimsband ab. Stehende rechteckige Holzfenster / Balkontüren sowie aufwendig gestaltete Eingangsbereiche (Holz) sind ebenfalls typisch für die frühen Gründerzeitbauten.
Die Bauten des Erhaltungsgebietes sind überwiegend in einem sehr guten Zustand. Dieser unterstützt das Erhaltungsziel.

5. Gebäudeweise Beschreibung der straßenseitigen Fassaden und Dächer
Die Fassadengestaltung erfolgte entsprechend dem damaligen Gestaltungsgeschmack sehr individuell. Eine vollständige, detaillierte Beschreibung jeden Gebäudes ist nicht leistbar. Auf die fotografische Dokumentation im Rahmen des Verordnungserlasses wird verwiesen.
Die Beurteilung der Originalität der Fassadengestaltung beruht auf historischen Fotos (für die mit *-gekennzeichneten Grundstücke liegen Fotos aus der Sanierungszeit vor) und den Genehmigungsakten.

Maaßenstraße 7 / Nollendorfstraße 37:
Denkmalsschutz; Baujahr 1880/81; viergeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss; Satteldach, teilweise mit roten Dachziegeln, moderne und historische Gauben; reichhaltig gestaltete Putzfassade, Balkone und Erker; vierflüglige Fenster, bei Erkern auch zweiflüglige Fenster, einzelne Fenster mit Sprossen; Tür und Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; Erdgeschosse mit starkveränderter Ladenzone
Maaßenstraße 9:
Baujahr 1881/82; Seitenflügel noch vorhanden; fünfgeschossig; Satteldach mit roten Dachziegeln; reichhaltig gestaltete und symmetrisch angeordnete Putzfassade; zwei Erker, von der Erdgeschosszone bis zum 4. Geschoss und darüber Balkone, treten über Straßenbegrenzungslinie hinaus; vierflüglige Fenster, bei Erkern auch zweiflüglige Fenster; zweiflüglige Eingangstür; Erdgeschosszone mit veränderter Ladenzone und Wohnen
Maaßenstraße 11
Baujahr 1881/82; fünfgeschossig; Satteldach; nur noch Reste von Gesimsbändern; symmetrisch mit Nr. 13; Rauputz, keine Stuckelemente; Erker, von der Erdgeschosszone bis zum 5. Geschoss, tritt über Straßenbegrenzungslinie hinaus; vierflüglige Fenster, bei Erkern auch zweiflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; Erdgeschosszone mit Läden und Wohnen
Maaßenstraße 13
Baujahr 1881/82; fünfgeschossig; Satteldach; nur noch Reste von Gesimsbändern; symmetrisch mit Nr. 11; Rauputz, keine Stuckelemente; Erker, von der Erdgeschosszone bis zum 5. Geschoss, tritt über Straßenbegrenzungslinie hinaus; vierflüglige Fenster, bei Erkern auch zweiflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; Erdgeschosszone mit Läden und Wohnen
Nollendorfstraße 1 / Zietenstraße 20
Baujahr 1878/80; fünfgeschossig; Satteldach mit hohem, leicht zurückgesetztem Kniestock mit Fenstern; reichhaltig gestaltete Putzfassade; nur an der Ecksituation Balkone und Erker; vierflüglige Fenster, Erkerfenster auch zweiflüglig, im 4.OG zweiflüglige Rundbogenfenster; zwei Eingangstüren; Erdgeschosszone mit Läden und Wohnen
Nollendorfstraße 2
Baujahr 1882/83; Rest eines Seitenflügels noch vorhanden; fünfgeschossig; Satteldach; reichhaltig gestaltete, historische Putzfassade; symmetrisch angeordnete Erker und Balkone als besondere Elemente; vierflüglige Fenster, bei Erkern auch zweiflüglige Fenster, im 4.OG zweiflüglige Rundbogenfenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; keine Läden
Nollendorfstraße 3
Baujahr 1881/82; Rest eines Seitenflügels noch vorhanden; fünfgeschossig; Satteldach; reichhaltig gestaltete, historische Putzfassade; symmetrisch angeordnete Balkone (schmiedeeiserne Brüstung) als besondere Elemente; vierflüglige Fenster, im 4.OG zweiflüglige Rundbogenfenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; keine Läden
Nollendorfstraße 4
Baujahr 1882/83; fünfgeschossig; Satteldach; aufwendig gestaltete, symmetrische Putzfassade; vierflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; keine Läden nach Rückbau
Nollendorfstraße 5
Baujahr 1882/83; fünfgeschossig; Satteldach mit Ziergiebel; symmetrische, aufwendig rekonstruierte Putzfassade; vierflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; keine Läden
Nollendorfstraße 6
Baujahr 1882/83; Rest eines Seitenflügels noch vorhanden; fünfgeschossig plus hohes Kellergeschoss; Satteldach; symmetrische, reichhaltig gestaltete, historische Putzfassade; vierflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; keine Läden
Nollendorfstraße 7
Baujahr 1881/82; fünfgeschossig; Satteldach mit roten Dachziegeln; symmetrische, reichhaltig gestaltete Putzfassade; vierflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; Erdgeschosse mit Läden
Nollendorfstraße 38
Baujahr 1880/81; fünfgeschossig; Satteldach; symmetrische, reichhaltig gestaltete historische Putzfassade; vierflüglige Fenster; zweiflüglige Eingangstür; Erdgeschosszone mit Läden
Nollendorfstraße 39
Baujahr 1880/81; fünfgeschossig; Satteldach mit roten Dachziegeln; symmetrische, aufwendig gestaltete Putzfassade gemäß Genehmigungszeichnung; Balkone mit schmiedeeiserner Brüstung; vierflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; keine Läden
Nollendorfstraße 40
Baujahr 1880; fünfgeschossig, Satteldach; symmetrische, reichhaltig gestaltete historische Putzfassade; vierflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; keine Läden
Nollendorfstraße 41
Baujahr 1879/80; fünfgeschossig; Satteldach mit roten Dachziegeln; symmetrische und reichhaltig gestaltete, historische Putzfassade; Balkone mit schmiedeeiserner Brüstung als besondere Elemente; vierflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; keine Läden nach Rückbau
Nollendorfstraße 42 / Zietenstraße 22
Baujahr 1879/80; fünfgeschossig; Satteldach; reichhaltig gestaltete, historische Putzfassade; Ecksituation mit Erkern und Balkonen sowie in Zietenstraße Erker von Erdgeschoss bis 4. Geschoss über die Straßenbegrenzungslinie hinaustretend; keine vollständigen Fensterkreuze, nur zweiflüglige Fenster mit Oberlicht, bei Erkern auch zweiflüglige Fenster; Tür und Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; Erdgeschosszone mit Läden und Wohnen

Schwerinstraße 8
Baujahr 1877/78; fünfgeschossig; Satteldach mit roten Dachziegeln; symmetrische Putzfassade mit rekonstruiertem Bossenputz im Rahmen der Sanierung; vierflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; keine Läden
Schwerinstraße 9 / Zietenstraße 19
Baujahr 1877/78; fünfgeschossig; Satteldach mit roten Dachziegeln; symmetrisch je Straßenfront, reichhaltig gestaltete historische, teilweise rekonstruierte Putzfassade; in Zietenstraße Erker von Erdgeschoss bis 5. Geschoss über die Straßenbegrenzungslinie hinaustretend; vierflüglige Fenster, Erkerfenster auch zweiflüglig; zwei Eingangsbereiche mit zweiflügligen Türen; Erdgeschosszone mit Läden und Wohnen
Schwerinstraße 10 / Zietenstraße 21
Baujahr 1874; viergeschossig mit hohem Kellergeschoss; Satteldach mit roten Dachziegeln; symmetrische, reichhaltig gestaltete historische Putzfassade; vierflüglige Fenster; zwei Eingangsbereiche mit zweiflügligen Türen; keine Läden
Schwerinstraße 11
Baujahr 1874; viergeschossig; Satteldach mit roten Dachziegeln; überwiegend symmetrische, reichhaltig gestaltete historische Putzfassade; leichte Betonung der Ecksituation durch Vortreten der Gebäudefront; vierflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; Erdgeschosszone mit Läden
Schwerinstraße 12
Baujahr 1874; viergeschossig; Satteldach mit roten Dachziegeln; symmetrische, reichhaltig gestaltete historische Putzfassade; vierflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; keine Läden

Zietenstraße 15
Baujahr 1874; viergeschossig mit hohem Kellergeschoss; Reste eines Mittelflügels noch vorhanden; Satteldach mit teilweise roten Dachziegeln; symmetrische, reichhaltig gegliederte , nach historischem Vorbild rekonstruierte Putzfassade; vierflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; keine Läden
Zietenstraße 16
Baujahr 1876; viergeschossig mit hohem Kellergeschoss; Reste eines Seitenflügels; Satteldach; symmetrische, aufwendig gegliederte, jedoch überwiegend nach historischem Vorbild rekonstruierte Putzfassade; vierflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; keine Läden
Zietenstraße 17
Baujahr 1874; viergeschossig mit hohem Kellergeschoss; Reste eines Mittelflügels noch vorhanden; Satteldach mit roten Dachziegeln; symmetrische, reichhaltig gegliederte, nach historischem Vorbild rekonstruierte Putzfassade; vierflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; keine Läden
Zietenstraße 24
Baujahr 1879; fünfgeschossig; Satteldach mit roten Ziegeln; symmetrische, reichhaltig gegliederte historische Fassade; Balkone mit schmiedeeiserner Brüstung; vierflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; keine Läden
Zietenstraße 26
Baujahr 1879/80; fünfgeschossig; Satteldach mit roten Ziegeln; zwei Erker von Erdgeschoss bis 4. Geschoss mit Balkonabschluss über die Straßenbegrenzungslinie hinaustretend; symmetrische, reichhaltig gegliederte historische Putzfassade; keine vollständigen Fensterkreuze, nur zweiflüglige Fenster mit Oberlicht, bei Erkern auch zweiflüglige Fenster, im 4.OG zweiflüglige Rundbogenfenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; Erdgeschosszone Läden und Wohnen
Zietenstraße 28 / Winterfeldtstraße 34
Baujahr 1881; fünfgeschossig; Satteldach mit roten Ziegeln; in Zietenstraße und Winterfeldtstraße jeweils zum Nachbargrundstück Erker von Erdgeschoss bis 4. Geschoss mit Balkonabschluss über die Straßenbegrenzungslinie hinaustretend; Betonung der Ecksituation durch Balkone; nur noch mit Gesimsbändern und wenigen plastischen Elementen gegliederte Putzfassade; Rauputz; keine vollständigen Fensterkreuze mehr, zweiflüglige Fenster mit Oberlicht, bei Erkern auch zweiflüglige Fenster; Eingangsbereich mit zweiflügliger Tür; Erdgeschosszone mit Läden

Winterfeldtstraße 31
Denkmalschutz; Baujahr 1885/86; keine Sanierung: historische Hinterhausbebauung überwiegend noch vorhanden; fünfgeschossig mit hohem Keller und ausgebautem Dachgeschoss (hoher Kniestock), Quergebäude viergeschossig; Satteldach bzw. Pultdach, im Vorderhaus mit Dachflächenfenstern; symmetrische, reichhaltig gestaltete historische Putz-Klinkerfassade; Erker und Balkone (teilweise schmiedeeiserner Brüstung) als prägende Gestaltungselemente; vierflüglige Fenster, bei Erkern auch zweiflüglige Fenster, in Dachgeschoss moderne einflüglige Fenster; zweiflüglige Tür und Eingangstor mit extra Tür; keine Läden
Winterfeldtstraße 33
Denkmalschutz; Baujahr 1888; keine Sanierung: historische Hinterhausbebauung noch vorhanden; sechsgeschossig, Quergebäude teilweise dreigeschossig; Satteldach bzw. Pultdach; symmetrische, reichhaltig gestaltete historische Putzfassade; Erker und Balkone (teilweise schmiedeeiserne Brüstung) als prägende Gestaltungselemente; vierflüglige Fenster, bei Erkern auch zweiflüglige Fenster, im 5.OG zweiflüglige Rundbogenfenster; zweiflüglige Eingangstür und Eingangstor mit Tür; Erdgeschosszone mit Läden
Winterfeldtstraße 35
Denkmalschutz für Vorderhaus und Seitenflügel; Baujahr 1887; keine Sanierung: historische Hinterhausbebauung überwiegend noch vorhanden; fünfgeschossig mit hohem Kniestock, Quergebäude zweigeschossig; Pultdach; symmetrische, reichhaltig gestaltete historische Putz-Klinkerfassade; Erker und Balkone (teilweise schmiedeeiserne Brüstung) als prägende Gestaltungselemente; vierflüglige Fenster, bei Erkern auch zweiflüglige Fenster, im Kniestock ovale Fenster; Tür und Eingangsbereich mit extra Tür; Erdgeschosszone mit Läden
Winterfeldtstraße 37
Baujahr 1888; keine Sanierung; nur noch Vorderhaus vorhanden; sechsgeschossig; Berliner Dach; symmetrische, aufwendig gestaltete historische Putz-Klinkerfassade, im Bereich der Balkone kein Stuck dafür Rauputz; Erker und Balkone als prägende Gestaltungselemente; vierflüglige Fenster, bei Erkern auch zweiflüglige Fenster; zweiflüglige Eingangstür und zweiflügliges Eingangstor; Erdgeschosszone mit Läden

6. Planungsrecht
Die Grundstücke des Erhaltungsgebietes liegen in den Geltungsbereichen der Sanierungsbebauungspläne XI-101 h (November 1979), XI-101 i (Mai 1984), XI-101 k (Mai 1979) und XI-101 l (Mai 1984) sowie des Bebauungsplanes XI-159 (Juni 1990).
Demnach sind alle Grundstücke als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung ist in den Sanierungsbebauungsplänen durch (fast ausschließlich) reine Baukörperausweisung entsprechend heutigem Bestand in Verbindung mit der Zahl der zulässigen Vollgeschosse (IV bzw. VI, entsprechend Bestand) geregelt. Darüber hinaus ist die gemeinschaftliche Nutzung von Freiflächen festgesetzt worden. Nollendorfstraße und Schwerinstraße sind als Fußgängerbereiche gesichert worden. In den Sanierungsbebauungsplänen wurden teilweise Bauten als zu erhalten bzw. als zu beseitigen kenntlich gemacht.
Das Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan XI-159 erfolgt für die Grundstücke Winterfeldtstraße 35/37 durch reine Baukörperausweisung, Festsetzung von maximal sechs bzw. zwei Vollgeschossen sowie durch maximale Geschossflächenbestimmung. Für die Nachbargrundstücke Nr. 31/33 wurden folgende Festsetzungen getroffen: vordere und rückwärtige Baugrenze (entsprechend Bestand), sechs zulässige Vollgeschosse, Grundflächenzahl von 0,4 und Geschossflächenzahl von 2,0, geschlossene Bauweise.
Darüber hinaus sind in allen Plänen Straßenfluchtlinien entsprechend dem Bestand festgesetzt worden.

7. Denkmalschutz
Folgende Mietshäuser wurden unter Denkmalschutz gestellt:
Maaßenstraße 7 / Nollendorfstraße 37; Winterfeldstraße 31; Winterfeldstraße 33; Winterfeldstraße 35

8. Erhaltungsziele und Schutzumfang
Erhalten werden soll die vorhandene prägende Stadtgestalt gemäß dem historischen Bestand. Hierzu gehören der Stadtgrundriss mit Straßen- und Baufluchten der Vorderhäuser und, soweit noch vorhanden, die rückwärtigen Bauten. Aber auch die im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen als Fußgängerzone gestalteten Straßenabschnitte prägen die Stadtgestalt positiv mit. Das städtebauliche Instrument der Erhaltungsverordnung geht mit den Festsetzungen der Bebauungspläne Hand in Hand.
Darüber hinaus soll das Stadtbild erhalten werden. Dies zeichnet sich insbesondere durch eine geschlossene Bauweise mit viergeschossigen bzw. sechsgeschossigen gründerzeitlichen Mietshäusern aus. Die Dachlandschaft ist durch Pult- und Flachdächer geprägt, oft mit hohen Kniestöcken. Die Fassaden zeichnen sich durch reine reiche Plastizität (Balkone, Erker, Stuck- und andere Gestaltungselemente) aus. Fenster- und Türformate sowie Gliederungen entsprechen Maßen und Proportionen der frühen Gründerzeitphasen. Architektonische Details tragen den Formsprachen der einzelnen Epochen Rechnung.
Das Haupterhaltungsziel liegt auf den Fassadengestaltungen unter Berücksichtigung von Materialien, Farben, Formaten, Proportionen und Gestaltungsdetails. Hierzu gehören Fassadenplastizität und Stuck, Putzart- und Anstrichfarbe, Fenster- und Tür- / Toröffnungen, Schaufenster, Fenstereinteilung, Einteilung der Tür-/ Tore.
Insbesondere den Straßenabschnitten und Einzelgebäuden mit vollständig erhaltenen bzw. historisch rekonstruierten Fassaden kommt ein besonderer Schutzwert zu, denn derartige Straßenabschnitte aus der frühen Entwicklungsphase Berlins sind nicht mehr oft in Berlin zu finden.
Werbung findet nur im Erdgeschoss an der Stätte der Leistung statt. Sie ist zurückhaltend und dem Erhaltungsziel entsprechend gestaltet.

9. Grundsätze für das Genehmigungsverfahren
- Originale Substanz bzw. originalgetreue Rekonstruktion, auch Details, sind zu erhalten,
- Änderungen müssen die städtebaulichen und architektonischen Merkmale des historischen Gebäudes, mindestens der Entstehungsepoche berücksichtigen,
- Nutzungsänderungen dürfen das äußere Erscheinungsbild des Hauses nicht beeinträchtigen,
- die original erhaltenen Häuser tragen stärker zur städtebaulichen Eigenart bei, folglich sind hier strengere Maßstäbe anzusetzen als bei überformten Gebäuden,
- soweit Änderungen an überformten baulichen Anlagen/ Substanz beantragt werden, ist eine Rückführung / Rückbau entsprechend historischem Vorbild zu bevorzugen,
- Baufluchten sind einzuhalten,
- die Dächer sind überwiegend nicht von der Straße aus einsehbar, folglich sind Sonnenkollektoren mit dem Erhaltungsziel vereinbar,
- Fassaden, die nicht öffentlich einsehbar sind, sind grundsätzlich weniger schutzwürdig,
- die Dämmung rückwärtiger Fassaden ist grundsätzlich mit dem Erhaltungsziel vereinbar,
- Werbung darf die städtebaulich Eigenart des Gebietes nicht beeinträchtigen; sie ist nur an der Stätte der Leistung und im Erdgeschoss mit der städtebaulichen Eigenart vereinbar,
- Satelitenschüsseln oder andere moderne Maßnahmen an der Fassade sind mit der städtebaulichen Eigenart des Gebietes nicht vereinbar.

10. Eigentumsverhältnisse
Zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses befinden sich zwei Grundstücke im Vermögen von Eigentümergemeinschaften. Sechs Grundstücke befinden sich in Privateigentum (Einzelperson, Erbengemeinschaft, Firma) und zehn im Eigentum einer Wohnungsbaugesellschaft.