Unsere Aufgaben

Auf der Grundlage verschiedener bundes- und landesrechtlicher Gesetzgebungen leistet unser Team,

- Ärzte, Hygieneinspektoren, Gesundheitsaufseher und Verwaltungsfachleute

einen Beitrag zur Sicherstellung hygienischer Lebensbedingungen und zur Abwehr von Gesundheitsgefahren. Die wichtigsten Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IFSG), der Trinkwasserverordnung (TrinkVo), der Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung (z. Zt. in der Gestzgebungsphase) und dem Berliner Gesundheitsdienstgesetz (GDG).

Hier erhalten Sie einen Überblick über diese Aufgaben:

Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

  • Ermittlung, Anordnung und Überwachung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz und dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
  • Überwachung der hygienischen Verhältnisse und angeordneter Maßnahmen – in Gemeinschaftseinrichtungen – in medizinischen Einrichtungen – in Kinder- und Jugendeinrichtungen – in Einrichtungen des Sport- und Erholungswesen – in Einrichtungen des Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens
  • Überwachung der hygienischen Verhältnisse bei zentralen Trinkwasser-, Eigenwasserversorgungsanlagen und Trinkwasserschutzgebieten nach der Trinkwasserveordnung
  • Überwachung der hygienischen Verhältnisse bei Abwasserbehandlungsanlagen und Kläranlagen
  • Überwachung der hygienischen Verhältnisse bei Einrichtungen des öffentlichen Badewesens, einschließlich hydrotherapeutischer Einrichtungen, Saunen und Solarien
  • Stellungnahmen bei Neu- und Umbauten und technischen Änderungen genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Ermittlung, Anordnung und Überwachung von Schutzmaßnahmen bei Schädlingsbefall

Maßnahmen im Rahmen der Umweltmedizin

  • Ermittlung, Anordnung und Überwachung von Maßnahmen zur Gesundheitsschutzvorsorge sowie zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen und -schädigungen, insbesondere in den Bereichen: Boden – Luft – Wasser – Lärm – Abfall – Licht