Zuständigkeit für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis

Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ist für Personen mit Hauptwohnsitz Berlin beim Gesundheitsamt zu beantragen.

Das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg ist zuständig für Antragsteller mit 1. Wohnsitz in den Bezirken

  • Tempelhof-Schöneberg
  • Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Treptow-Köpenick
  • Marzahn-Hellersdorf
  • Neukölln

Für alle anderen Bezirke wenden Sie sich bitte an das

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Gesundheitsamt
Heilpraktikerbereich
Alfred-Kowalke-Str. 24
10367 Berlin
Tel.: (030) 90296-7508
Homepage des Heilpraktikerbereichs im Gesundheitsamt Lichtenberg