Gebühren für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis

Die Gebühr für die Erteilung der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis und für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie beträgt 400,00 Euro.

Der Betrag ist in folgenden Teilbeträgen zu zahlen:

  • 90,00 € bei Antragsstellung nach Zahlungsaufforderung
  • 110,00 € vor Antritt der schriftlichen Überprüfung nach Zahlungsaufforderung
  • 200,00 € nach Bestehen der mündlichen Überprüfung

weitere Gebühren

  • Rücknahme des Antrags bis zu 5/10 der Gesamtgebühr, mindestens 90,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, als Diplom oder M.Sc. Psychologe/in nach Aktenlage 330,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, als Physiotherapeut/in nach Aktenlage 330,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, als Physiotherapeut/in bei Notwendigkeit der mündlichen Überprüfung 400,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Podologie, als Podologe/in nach Aktenlage 330,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Podologie, als Podologe/in bei Notwendigkeit der mündlichen Überprüfung 400,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie, als Ergotherapeut/in nach Aktenlage 330,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie, als Ergotherapeut/in bei Notwendigkeit der mündlichen Überprüfung 400,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Logopädie, als Logopäde/in nach Aktenlage 330,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Logopädie, als Logopäde/in bei Notwendigkeit der mündlichen Überprüfung 400,00 €

Grundsätzlich gilt: Bitte überweisen Sie die jeweilige Gebühr erst nach Erhalt der Zahlungsaufforderung