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Ordnungsamt - Fachbereich Ordnung

Straßenverkehrsbehörde

Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs sowie für Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieses beinhaltet z.B. die Anordnung von

  • Bauvorhaben/Baustelleneinrichtungen, Baumaßnahmen
  • (vorübergehenden) Haltverboten für Umzüge, Lieferzwecke etc.
  • Sicherungsmaßnahmen an Brücken und Bahnübergängen
  • Radwegebenutzungspflicht
  • Radfahr-, Angebots- und Schutzstreifen für Radfahrer (ausgenommen die überörtlichen Radverkehrskonzepte)
  • Parkraumbewirtschaftungsgebieten
  • Fußgängerzonen
  • Taxiständen
  • Maßnahmen für den ruhenden Verkehr
  • Schwerbehindertenparkplätzen
  • Maßnahmen zur Sicherung von Einfahrten, abgesenkten Gehwegen und Parkflächen
  • Maßnahmen zum Gewässer- und Biotopschutz

Weitere Aufgaben sind:

  • Genehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung für die Durchführung von Veranstaltungen auf dem Gehweg und im Nebenstraßennetz
  • Ausnahmegenehmigungen z. B. für den Straßenhandel, Schankvorgärten, Informationsstände; vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW etc.
  • Verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Ausnahmegenehmigungen von der Ferienreiseverordnung
  • Rahmenanordnung im vereinfachten Verfahren für kurzfristige Baustellen auf Geh- und Radwegen und für die Aufstellung von vorübergehenden Haltverboten für Umzüge, Ladetätigkeiten u.a.
Sprechzeiten Montag, Dienstag und Freitag 09.00 - 12.00 Uhr


Achtung! Die Spätsprechstunde am Donnerstag ist seit 01.04.2011 entfallen. Terminvereinbarungen sind weiterhin unter Tel.: (030) 90277-3460 möglich.

Für die Beantragung von Genehmigungen sind folgende Fristen zu beachten:

mindestens 2 Wochen vor dem beantragten Termin:

- vorübergehende Aufstellung von Haltverboten (z.B. für Ladetätigkeiten, Umzüge)
- Baustellen


2 Monate vor geplantem Beginn:

- Erlaubnis für eine Veranstaltung


Hinweis: Wenn die Fristen nicht beachtet werden, kann eine zeitgemäße Bearbeitung nicht mehr gewährleistet werden.

Straßenlandsondernutzung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen soll das öffentliche Straßenland der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung stehen.
Wird das öffentliche Straßenland zu anderen Zwecken genutzt, handelt es sich um eine Sondernutzung.

Dieses ist z.B. gegeben bei

  • Baustelleneinrichtungen
  • Herausstellen von Waren
  • Herausstellen von Stehtischen oder Tischen und Stühlen
  • Veranstaltungen oder Märkten
  • Werbeveranstaltungen
  • Bauchladenhandel
  • Fahrradständer
  • Filmaufnahmen
  • Gehwegüberfahrten
  • Pflanzenbehälter
  • Verkaufs- und Informationsständen
  • Stelltafeln
  • dem Befahren von Fußgängerzonen

Sondernutzungen bedürfen nach Einzelfallprüfung einer Ausnahmegenehmigung und müssen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Unerlaubte Sondernutzungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern belegt werden.

Erlaubnisse zur Sondernutzung sind rechtzeitig vorher schriftlich vom Antragsteller zu beantragen.

Sondernutzung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen auf Anliegergrundstücken, z.B. Materiallagerungen, Aufstellen von Bauwagen oder Containern, Mobilkraneinsätze können nur von dem Grundstückseigentümer oder Bauherrn beantragt werden. Bei einer Beantragung durch Dritte ist eine Vollmacht des Eigentümers bzw. des Bauherrn im Original beizufügen.
Der Antrag muss folgende Punkte beinhalten:

  1. Ort - Straße, Hausnummer, Fahrbahn oder Gehweg
  2. Zeitraum von ... bis ...
  3. Größe der benötigten Fläche in m²
  4. eine vermaßte Skizze (inkl.: Bäume, Poller, usw.)

Für die Ausnahmegenehmigung ist im allgemeinen eine Gebühr zu entrichten. Bis auf wenige Ausnahmen ist außerdem eine Nutzungsgebühr für die Dauer und Größe der in Anspruch genommenen Fläche zu zahlen.

Kontakt

Rathaus Tempelhof
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin

Stadtplan


Postanschrift:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz
10820 Berlin

Tel.: (030) 90277-3460
Fax: (030) 90277-4731

Sondernutzung:
Telefon:
(030) 90277-2791
(030) 90277-2593
(030) 90277-2422

Fahrverbindungen

U-Bahnhöfe:
U Alt-Tempelhof:
U6
U Kaiserin-Augusta-Str.:
U6

Bus-Haltestellen:
U Alt-Tempelhof:
M46
U Kaiserin-Augusta-Str.:
184, N6
Rathaus Tempelhof:
184, N6