Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs sowie für Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieses beinhaltet z.B. die Anordnung von
Weitere Aufgaben sind:
| Sprechzeiten | Montag, Dienstag und Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Achtung! Die Spätsprechstunde am Donnerstag ist seit 01.04.2011 entfallen. Terminvereinbarungen sind weiterhin unter Tel.: (030) 90277-3460 möglich.
mindestens 2 Wochen vor dem beantragten Termin:
- vorübergehende Aufstellung von Haltverboten (z.B. für Ladetätigkeiten, Umzüge)
- Baustellen
2 Monate vor geplantem Beginn:
- Erlaubnis für eine Veranstaltung
Hinweis: Wenn die Fristen nicht beachtet werden, kann eine zeitgemäße Bearbeitung nicht mehr gewährleistet werden.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen soll das öffentliche Straßenland der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung stehen.
Wird das öffentliche Straßenland zu anderen Zwecken genutzt, handelt es sich um eine Sondernutzung.
Dieses ist z.B. gegeben bei
Sondernutzungen bedürfen nach Einzelfallprüfung einer Ausnahmegenehmigung und müssen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Unerlaubte Sondernutzungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern belegt werden.
Erlaubnisse zur Sondernutzung sind rechtzeitig vorher schriftlich vom Antragsteller zu beantragen.
Sondernutzung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen auf Anliegergrundstücken, z.B. Materiallagerungen, Aufstellen von Bauwagen oder Containern, Mobilkraneinsätze können nur von dem Grundstückseigentümer oder Bauherrn beantragt werden. Bei einer Beantragung durch Dritte ist eine Vollmacht des Eigentümers bzw. des Bauherrn im Original beizufügen.
Der Antrag muss folgende Punkte beinhalten:
Für die Ausnahmegenehmigung ist im allgemeinen eine Gebühr zu entrichten. Bis auf wenige Ausnahmen ist außerdem eine Nutzungsgebühr für die Dauer und Größe der in Anspruch genommenen Fläche zu zahlen.
Rathaus Tempelhof
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin
Stadtplan
Postanschrift:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz
10820 Berlin
Tel.: (030) 90277-3460
Fax: (030) 90277-4731
Sondernutzung:
Telefon:
(030) 90277-2791
(030) 90277-2593
(030) 90277-2422
Fahrverbindungen
U-Bahnhöfe:
U Alt-Tempelhof:
U6
U Kaiserin-Augusta-Str.:
U6
Bus-Haltestellen:
U Alt-Tempelhof:
M46
U Kaiserin-Augusta-Str.:
184, N6
Rathaus Tempelhof:
184, N6