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Straßenlandsondernutzung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen soll das öffentliche Straßenland der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung stehen.
Wird das öffentliche Straßenland zu anderen Zwecken genutzt, handelt es sich um eine Sondernutzung.

Dieses ist z.B. gegeben bei
  • Baustelleneinrichtungen
  • Herausstellen von Waren
  • Herausstellen von Stehtischen oder Tischen und Stühlen
  • Veranstaltungen oder Märkten
  • Werbeveranstaltungen
  • Bauchladenhandel
  • Fahrradständer
  • Filmaufnahmen
  • Gehwegüberfahrten
  • Pflanzenbehälter
  • Verkaufs- und Informationsständen
  • Stelltafeln
  • dem Befahren von Fußgängerzonen
Sondernutzungen bedürfen nach Einzelfallprüfung einer Ausnahmegenehmigung und müssen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Unerlaubte Sondernutzungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern belegt werden.

Erlaubnisse zur Sondernutzung sind rechtzeitig vorher schriftlich vom Antragsteller zu beantragen.

Sondernutzung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen auf Anliegergrundstücken, z.B. Materiallagerungen, Aufstellen von Bauwagen oder Containern, Mobilkraneinsätze können nur von dem Grundstückseigentümer oder Bauherrn beantragt werden. Bei einer Beantragung durch Dritte ist eine Vollmacht des Eigentümers bzw. des Bauherrn im Original beizufügen.
Der Antrag muss folgende Punkte beinhalten:
  1. Ort - Straße, Hausnummer, Fahrbahn oder Gehweg
  2. Zeitraum von ... bis ...
  3. Größe der benötigten Fläche in m²
  4. eine vermaßte Skizze (inkl. Bäume, Poller, usw.)
Für die Ausnahmegenehmigung ist im allgemeinen eine Gebühr zu entrichten. Bis auf wenige Ausnahmen ist außerdem eine Nutzungsgebühr für die Dauer und Größe der in Anspruch genommenen Fläche zu zahlen.


Kontakt

Rathaus Tempelhof
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin

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Postanschrift:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz
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(030) 90277-2593
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Fax Straßenverkehrsbehörde: (030) 90277-4731

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