Der Fachbereich Tiefbau umfasst die folgenden Bereiche Straßenaufsicht und Unterhaltung, Erschließung und Geltendmachung der umlagefähigen Erschließungskosten (Veranlagung der Anlieger nach dem Erschließungsbeitragsgesetz bzw. Straßenausbaubeitragsgesetz) und Entwurf und Neubau.
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