Bei der Erschließung nach den §§ 123 (folgende) Baugesetzbuch handelt es sich um die baulichen Maßnahmen, die der erstmaligen völligen Baureifmachung des Baulandes (also hier: des Baugrundstückes ) dienen. Die Erschließung ist notwendig, um Grundstücke nach den Vorschriften des Bauplanungsrechtes nutzen zu dürfen.
Der Erschließungsaufwand für die Erschließungsanlagen (hier in erster Linie: die Straße; teilw. aber auch von Parkanlagen und Grünflächen) wird entsprechend dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Erschließungsbeitragsgesetz ermittelt und auf die Erschließungsbeitragspflichtigen umgelegt.
Straßenausbaubeiträge sind Kosten für die Verbesserung und Erneuerung von Verkehrsanlagen.
Die Höhe der auf die Anlieger (Eigentümer und Erbbauberechtigte) umzulegenden Kosten richtet sich unter anderem nach Straßenklassen. Die Klassifizierung der Straßen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg nach Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen sowie unbefahrbare Wohnwege finden Sie im nebenstehenden PDF-Dokument. laden »
Für weitere Informationen zum Straßenausbaubeitragsgesetz verweisen wir auf die Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
. Hier finden Sie Hinweise zum Gesetz, Berechnungsbeispiele und die Telefonnummern der Ansprechpartner in den einzelnen Bezirken.
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