Seit dem 1.1.2003 hat die “Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung” die “klassische” Sozialhilfe für Personen, die die Altersgrenze für den normalen Rentenbezug erreicht haben, und für Volljährige, die aus medizinischen Gründen nach Entscheidung des zuständigen Rententrägers als dauerhaft voll erwerbsgemindert anzusehen sind, ersetzt.
Die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII werden auf Antrag gewährt und decken den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt einschließlich der Kosten der Unterkunft.
Bei Grundsicherungsempfängern wird im Normalfall darauf verzichtet, die unterhaltspflichteten Familienmitglieder heranzuziehen.
Antworten zur Grundsicherung
Nach dem SGB XII erhalten Personen, die ihren Lebensunterhalt einschließlich der Kosten der Unterkunft nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, weil sie (zumindest vorübergehend) voll erwerbsgemindert sind, zur Deckung ihres notwendigen Bedarfs finanzielle Unterstützung, beispielsweise als "Hilfe zum Lebensunterhalt".
Von diesen Leistungen ausgeschlossen sind erwerbsfähige Menschen vor Erreichen des Rentenalters und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden nicht erwerbsfähigen Angehörigen (sofern diese keinen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII haben).
Dieser Personenkreis muss seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II beim Jobcenter geltend machen.
Personen im normalen Rentenalter oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Volljährige hingegen haben u.U. einen Anspruch auf "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung".
Gruppenleitungen für Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt
für Nachnamen C, H-O, S -teilw.-, U, W, Y
Tel: (030) 90277 2376
Fax: (030) 90277 7877
für Nachnamen A, B, D-G, P, Q
Tel.: (030) 90277 6930
Fax: (030) 90277 2875
für Nachnamen R, S -teilw.-, T, V, X, Z
Tel.: (030) 90277 7838
Fax: (030) 90277 2117
Hilfen bei Obdachlosigkeit oder drohendem Wohnungsverlust und zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Auch bei Obdachlosigkeit wird der Lebensunterhalt für ältere oder erwerbsunfähige Menschen bei Vorliegen der üblichen Voraussetzungen im Rahmen der "normalen" Sozialhilfe gedeckt.
Bei drohendem Wohnungsverlust oder bei Vorliegen besonderer sozialer Schwierigkeiten kommen im Einzelfall besondere Leistungen der Sozialhilfe in Betracht.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Für bestimmte ausländische Personengruppen werden während des tatsächlichen Aufenthaltes im Inland unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem
Asylbewerberleitungsgesetz erbracht.
Gruppenleitung
Tel. (030) 90277 - 2225
Fax (030) 90277 - 6274
Teamleitung
Tel. (030) 90277 - 4588
Fax (030) 90277 - 6274
Rathaus Tempelhof
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin
Stadtplan