Direkt zum Inhalt der Seite springen

Fachbereich Leistungen des Grundbedarfs

Fachbereichsleitung
Tel: (030) 90277 2793
Fax: (030) 90277 2117
Grundsicherung

Seit dem 1.1.2003 hat die “Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung” die “klassische” Sozialhilfe für Personen, die die Altersgrenze für den normalen Rentenbezug erreicht haben, und für Volljährige, die aus medizinischen Gründen nach Entscheidung des zuständigen Rententrägers als dauerhaft voll erwerbsgemindert anzusehen sind, ersetzt.

Die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII werden auf Antrag gewährt und decken den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt einschließlich der Kosten der Unterkunft.
Bei Grundsicherungsempfängern wird im Normalfall darauf verzichtet, die unterhaltspflichteten Familienmitglieder heranzuziehen.
Antworten zur Grundsicherung

Hilfe zum Lebensunterhalt

Nach dem SGB XII erhalten Personen, die ihren Lebensunterhalt einschließlich der Kosten der Unterkunft nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, weil sie (zumindest vorübergehend) voll erwerbsgemindert sind, zur Deckung ihres notwendigen Bedarfs finanzielle Unterstützung, beispielsweise als "Hilfe zum Lebensunterhalt".

Von diesen Leistungen ausgeschlossen sind erwerbsfähige Menschen vor Erreichen des Rentenalters und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden nicht erwerbsfähigen Angehörigen (sofern diese keinen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII haben).

Dieser Personenkreis muss seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II beim Jobcenter geltend machen.

Personen im normalen Rentenalter oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Volljährige hingegen haben u.U. einen Anspruch auf "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung".

Gruppenleitungen für Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt

für Nachnamen C, H-O, S -teilw.-, U, W, Y
Tel: (030) 90277 2376
Fax: (030) 90277 7877

für Nachnamen A, B, D-G, P, Q
Tel.: (030) 90277 6930
Fax: (030) 90277 2875

für Nachnamen R, S -teilw.-, T, V, X, Z
Tel.: (030) 90277 7838
Fax: (030) 90277 2117

Soziale Wohnhilfe

Hilfen bei Obdachlosigkeit oder drohendem Wohnungsverlust und zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Auch bei Obdachlosigkeit wird der Lebensunterhalt für ältere oder erwerbsunfähige Menschen bei Vorliegen der üblichen Voraussetzungen im Rahmen der "normalen" Sozialhilfe gedeckt.
Bei drohendem Wohnungsverlust oder bei Vorliegen besonderer sozialer Schwierigkeiten kommen im Einzelfall besondere Leistungen der Sozialhilfe in Betracht.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Für bestimmte ausländische Personengruppen werden während des tatsächlichen Aufenthaltes im Inland unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem
Asylbewerberleitungsgesetz erbracht.

Gruppenleitung

Tel. (030) 90277 - 2225
Fax (030) 90277 - 6274

Teamleitung

Tel. (030) 90277 - 4588
Fax (030) 90277 - 6274

Seitenanfang

Adresse

Rathaus Tempelhof
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin

Stadtplan

Sprechzeiten

Leistungen des Grundbedarfs
Mo, Die und Do
09.00 - 12.30 Uhr

Fragen an das Sozialamt