Aufgaben des Fachbereichs Planen
Der Fachbereich Planen nimmt folgende Hauptaufgaben wahr:
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- Bauberatung zum Planungsrecht für bauwillige Bürger, Investoren und Bauherrn (Flächennutzungs-, Baunutzungs- , Bebauungsplan, Bereichsentwicklungsplanung / u.a.)
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- Durchführung des Bebauungsplanverfahrens
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- Entwicklungsplanung (Vertretung des Bezirks bei der Stadt- und Regionalentwicklungsplanung; Erarbeitung der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung, der Standortplanung für soziale Infrastruktur und der Spielplatzentwicklungsplanung; Entwicklung städtebaulicher und landschaftsplanerischer Konzepte).
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- Sanierungsverwaltungsstelle (Durchführung der Stadterneuerung, Aufstellung der Programmplanung, Durchführung des Sozialplanverfahrens mit Mietern und Gewerbebetreibenden).
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- Erhaltungsverordnung
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