Abteilung Bauwesen
Amt für Planen, Genehmigen und Denkmalschutz
-Fachbereich Planen-
Beteiligung der Öffentlichkeit an der verbindlichen Bauleitplanung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 des Baugesetzbuchs
Der Bebauungsplan 7-1 für das Gelände zwischen Monumentenstraße, Bezirksgrenze, Dudenstraße und der Fernbahnanlage Zentraler Bereich im Bezirk Tempelhof - Schöneberg, Ortsteil Schöneberg wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt.
Ziel und Zweck
der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für eine städtebauliche Neuordnung eines zukünftigen Mischgebietes mit öffentlichen und privaten Grünflächen einschließlich der erforderlichen Erschließungsflächen.
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs findet nicht statt.
Während der Auslegungsfrist können Sie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zu dieser Planung bis zum 9. Juli 2010 schriftlich äußern. Ihre Äußerungen werden nach Abwägung in die weitere Planung einfließen.
Auslegungsort:
Rathaus Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz
3.OG, Raum 3046
Zeit:
vom 28. Juni bis einschließlich 9. Juli 2010
Montag bis Donnerstag:
7.30 – 15.00 Uhr
Freitag:
7.30 – 13.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter:
Tel.: (030) 90277-2318
Kontakt: Herr Kalläne
Folgende Dokumente können Sie sich herunterladen: