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Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot in den Umweltzonen

Die betroffenen Bezirksämter erteilen auf Antrag Einzelausnahmen vom Fahrverbot in den Umweltzonen. Vorraussetzung hierfür ist, dass entweder eine Verzögerung bei der Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung oder ein Härtefall vorliegt. Ein Härtefall setzt voraus, dass das Fahrzeug vor dem 01.03.2007 auf den Antragsteller zugelassen wurde, eine Nachrüstung des Fahrzeuges nicht möglich ist, die Ersatzbeschaffung unzumutbar ist und ein besonderes öffentliches und privates Interesse vorliegt, was entsprechend nachgewiesen werden muss. Zuständig ist die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde.

Ab dem 01.04.2011 können Sie hier Ihre Anträge einreichen:

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Straßenverkehrsbehörde
Rathaus Tempelhof
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin

Raum 321b


Telefon (030) 90277 8639
Telefax (030) 90277 2388
Sprechzeiten Montag, Dienstag und Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

    Achtung! Die Spätsprechstunde am Donnerstag ist seit 01.04.2011 entfallen. Terminvereinbarungen sind weiterhin unter Tel.: (030) 90277-8639 möglich.

    Weitere Informationen zur Umweltzone in Berlin erhalten Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz



    Je nachdem, mit welcher Begründung Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, müssen verschiedene Unterlagen - ggf. als lesbare Fotokopie - eingereicht werden, damit die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nachvollziehbar sind. Nähere Einzelheiten sind in den Merkblättern zu den Antragsformularen beschrieben.

    In jedem Fall ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) des Fahrzeuges erforderlich. Außerdem ist in der Regel durch eine technische Prüfstelle die fehlende Nachrüstbarkeit zu bescheinigen, weil für die Beurteilung der Nachrüstmöglichkeiten häufig technische Details des Fahrzeuges ausschlaggebend sind, die nicht immer aus den Fahrzeugpapieren hervorgehen und nur von technischen Prüfstellen beurteilt werden können.

    Adresse

    Rathaus Tempelhof
    Tempelhofer Damm 165
    12099 Berlin

    Stadtplan

    Tel.: (030) 90277 8639
    Fax: (030) 90277 2388

    Fahrverbindungen

    U-Bahnhöfe:
    U Alt-Tempelhof:
    U6
    U Kaiserin-Augusta-Str.:
    U6

    Bus-Haltestellen:
    U Alt-Tempelhof:
    M46
    U Kaiserin-Augusta-Str.:
    184, N6
    Rathaus Tempelhof:
    184, N6

    Bürgertelefon 115

    Telefonnummer 115
    Ihr zentraler Zugang zur Verwaltung

    Montag - Freitag von
    08:00 bis 18:00 Uhr