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Straßenbäume

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Tel. (030) 90277-3740, Zimmer-Nr.1 , E-Mail


Definition und Gesetzesgrundlagen

Bäume die auf gewidmetem öffentlichen Straßenland stehen nennt man Straßenbäume. Diese sind gemäß des Berliner Straßengesetzes § 2 Bestandteil der öffentlichen Straße. Gemäß § 14 (3) sind Bepflanzungen der Straßen, insbesondere mit Bäumen, grundsätzlich vorzusehen, zu erhalten und zu schützen. Im Bezirk Tempelhof- Schöneberg wachsen ca. 36.000 Straßenbäume unterschiedlicher Baumgattungen.

Die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen haben die unvermeidbaren Einwirkungen von Pflanzungen (Verschattung bzw. Verdunkelung eines Grundstückes, Laub- und Blütenfall, Einwirkung von Baumwurzeln) und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Ergänzung zu dulden. In Härtefällen wird abgewogen ob eine Beeinträchtigung von Anliegern das Interesse der Allgemeinheit an der unveränderten Erhaltung eines Straßenbaumes überwiegt. Dies kann der Fall sein, wenn ein Straßenbaum erhebliche wirtschaftliche Nachteile verursacht (z.B. mehr als nur geringfügige Schäden an baulichen Anlagen). In solch einem Falle kann ein Schnitt oder auch eine Fällung des Baumes erwogen werden.

Straßenbäume unterliegen wie alle anderen geschützten Bäume dem Berliner Naturschutzgesetz und der Berliner Baumschutzverordnung. Maßnahmen der für die Straßenbepflanzung zuständigen Stellen (in Tempelhof- Schöneberg das Amt für Umwelt, Natur und Tiefbau) die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dienen und ordnungsgemäße, fachgerechte Pflege- Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen, fallen nicht unter die Verbote und zeitlichen Einschränkungen der vorgenannten Bestimmungen.

Prüfung der Verkehrssicherheit

Straßenbäume werden mindestens einmal jährlich kontrolliert. Bäume mit bekannten Schädigungen (Problembäume) werden zweimal jährlich geprüft. Die Kontrollen werden so dokumentiert, daß der Kontrollnachweis in Streitfällen als Beweismittel für die Erfüllung der dem Amt obliegenden Sorgfaltspflicht herangezogen werden kann.

Die Prüfung der Verkehrssicherheit erfolgt in drei Schritten:

Visuelle Prüfung

Alle Bäume werden von für diese Aufgabe geschultem Personal durch gewissenhafte Inaugenscheinnahme vom Boden aus auf Anzeichen von Gefährdungen der Verkehrssicherheit überprüft.

Manuelle Prüfung

Werden Warnsignale festgestellt, die auf eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit schließen lassen, wird der Stamm von Wurzelhals bis Kronenansatz mit einem Schonhammer abgeklopft.

Weitergehende Prüfung

Wenn aus den vorbeschriebenen Prüfungsverfahren kein aufschlussreiches Ergebnis gezogen werden kann, werden weitergehende Untersuchungen mittels geeigneter Methoden (z.B. Bohrwiderstandsmessungen mit RESISTOGRAPH, Bohrkernentnahme mit Zuwachsbohrer), gegebenenfalls unter Hinzuziehen eines Baumsachverständigen, durchgeführt.


Besondere Einzelbäume in Tempelhof-Schöneberg(Externer Link)

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