Von Bäumen gehen vielfältige, positive Wirkungen aus:
Sie sichern die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.
Sie beleben und gliedern das Ortsbild.
Sie sind Lebensraum für Tier und Pflanze.
Sie dienen als Wind- und Lärmschutz.
Sie filtern Stäube aus der Luft.
Sie produzieren Sauerstoff und befeuchten die Luft.
Geschützte Bäume
Nach der Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO) sind geschützt:
Alle Laubbäume und die Waldkiefer mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden.
Mehrstämmige Bäume , wenn mindestens einer der Stämme einen Stammumfang von 50 cm aufweist.
Obstbäume sind mit Ausnahme von Walnussbaum und Türkischer Baumhasel nicht geschützt.
Verbote
Verboten ist:
Zu beachten ist:
Ausnahmegenehmigung
Auf Antrag kann bei folgenden Sachständen eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen oder Beschneiden von Bäumen (§ 5 der Baumschutzverordnung) durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt werden:
Antrag
formlos, schriftlich
Antragsteller
Grundstückseigentümer, Grundstücksnachbarn, Nutzungsberechtigte wie Hausverwaltungen, Pächter.
Notwendige Angaben
Baumart, Stammumfang, Lageplan oder Lageplanskizze mit eingetragenem Baumstandort.
Antragsbegründung wie z.B.:
Auflagen
Pflicht zur Ersatzpflanzung, oder Zahlung einer Ausgleichabgabe.
Gebührenpflicht
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung: 45 € Grundgebühr für die Fällgenehmigung eines Baumes, 3 € Zuschlag für jeden weiteren Baum. Bei der Versagung eines Fällantrages halbieren sich die anfallenden Kosten.
Fällung in der Regel nur im Zeitraum vom 01.10. - 28.2.
Amt für Umwelt und Natur
Untere Naturschutzbehörde
Strelitzstraße 15
12105 Berlin
(Besucheranschrift)
Stadtplan
Postanschrift:
Bezirksamt Tempelhof - Schöneberg
10829 Berlin
Fahrverbindungen
U-Bahnhof:
Westphalweg:
U6
Bushaltestelle:
Lerchenweg:
282
Rollstuhlgerecht