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Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt wird. Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind grundsätzlich, wenn
  • es seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  • bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt,
  • von dem anderen Elternteil nicht mindestens Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbedarfs erhält und
  • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach den für die betreffende Altersstufe festgelegten Regelbeträge abzüglich des halben Erstkindergeldes und abzüglich eventueller Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge. Zurzeit beträgt der Unterhaltsvorschuss in der 1.Altersstufe (bis unter 6 Jahren) 133,- € monatlich und in der 2. Altersstufe (bis unter 12 Jahren) 180,- € monatlich. Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangige Sozialleistung und wird bei anderen Sozialleistungen angerechnet.


Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter berlin.de:

http://www.berlin.de/sen/familie/finanzielle_leistungen/unterhaltsvorschuss/index.html


In unserem Bezirk gliedert sich die Unterhaltsvorschussstelle in die Antragstelle und Kosteneinziehung:


Kontakt

Gruppenleiter
Herr Schulz
Tel.: (030) 90277-2734
Fax: (030) 90277-7469
E-Mail

Standort

Rathaus Friedenau
Breslauer Platz
12159 Berlin

Fahrverbindungen

U-Bahn (U9) Friedrich-Wilhelm-Platz (mit Fußweg)
S-Bahn (S1) Friedenau (mit Fußweg)
Bus-Linien
M48, M85 Rathaus Friedenau

Sprechzeiten

Dienstag und Freitag
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Donnerstag
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(nur für Berufstätige)