Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach den für die betreffende Altersstufe festgelegten Regelbeträge abzüglich des halben Erstkindergeldes und abzüglich eventueller Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge. Zurzeit beträgt der Unterhaltsvorschuss in der 1.Altersstufe (bis unter 6 Jahren) 133,- € monatlich und in der 2. Altersstufe (bis unter 12 Jahren) 180,- € monatlich. Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangige Sozialleistung und wird bei anderen Sozialleistungen angerechnet.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter berlin.de:
http://www.berlin.de/sen/familie/finanzielle_leistungen/unterhaltsvorschuss/index.html
In unserem Bezirk gliedert sich die Unterhaltsvorschussstelle in die Antragstelle und Kosteneinziehung: