BEA-Kita Gremienarbeit
Die Vorstandsmitglieder des BEA-Kita gehören in unterschiedlichen Funktionen (z.B. als Beisitzer, beratend etc.) versch. Gremien an. Informationen aus diesen Gremien werden in den BEA-Sitzungen an die Eltern weitergegeben
BEA-Vorstand
Die Mitglieder des BEA-Vorstandes sind selber Eltern von Kitakindern und arbeiten ehrenamtlich im Vorstand. Zwischen den Sitzungen treffen sich die Vorstandsmitglieder ca. 2x, um die vergangene Sitzung nachzubereiten (Aufgabenverteilung: Wer holt z.B. Informationen zu offen gebliebenen Fragen ein) und die folgende Sitzung vorzubereiten (Erstellung der Tagesordnung, Abstimmung zum Protokoll der vergangenen Sitzung etc.).
Fach-AG-Kita
Die Facharbeitsgemeinschaft Kita setzt sich aus den Vertretern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und BEA-Vertretern zusammen. Ziel ist eine aktive Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss durch Kooperation mit den freien Trägern im Bezirk.
Die jährlich 6 Sitzungen sind öffentlich.
Der JHA hat die Möglichkeit, sich direkt über die Ergebnisse zu informieren und Anregungen aufzugreifen.
JHA (Jugendhilfeausschuss)
Der Jugendhilfeausschuss ist der einzige durch Bundesrecht mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestattete kommunale Ausschuss mit beschließender Funktion.
Der JHA soll vor jeder Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Im Regelfalle darf die BVV also Anträge und Initiativen nicht direkt beschließen, sondern muss sie zur inhaltlichen Beratung und Formulierung einer Beschlussempfehlung an den JHA überweisen, um der Sichtweise der Jugendhilfe Geltung zu verschaffen .
LEAK (LandesElternAusschuss)
Der Landes Eltern Ausschuss Kita besteht aus den Bezirksvertretern (BEA alles Bezirks) und den Elternvertretern der freien Träger. Er ist eine bezirksübergreifende Interessenvertretung von Eltern, deren Kinder in Tagesstätten pädagogisch betreut werden. Er ist das Gremium, welches auf Landesebene die Elterninteressen bündelt und den Gegenpart zur Senatsverwaltung, Politik des Abgeordnetenhauses und dem Senator bildet.
Der LEAk ist Herausgeber des Elternvertreter-Leitfadens.
VR EB (Verwaltungsrat Eigenbetriebe)
Der Verwaltungsrat führt gemäß Satzung die Aufsicht über die Eigenbetriebe. Ein BEA-Vorstandsmitglied gehört als beratendes, nicht stimmberechtigtes Mitglied zum Veraltungsrat.
SPK (Spielplatzkommission)
Das Bezirksamt bildet eine Spielplatzkommission und beruft Eltern, Lehrer und Sachverständige als Mitglieder ein. Die Kommission wirkt bei der Planung und Weiterentwicklung von Spielplätzen beratend mit und unterbreitet Vorschläge und Anregungen. Dazu gehört auch die Aufnahme und Weitergabe von Schäden und Mängel an vorhandenen Spielplätzen.
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