Aufgaben der Psychiatrie-Koordination
In jedem der 12 Bezirke Berlins gibt es eine(n) Psychiatriekoordinator(in). Gemäß § 5 Abs. 1 des Gesundheitsdienst-Gesetzes ist diese(r) in der Plan- und Leitstelle der/des für den Gesundheitsbereich zuständigen Stadträtin/Stadtrats angesiedelt.
Hauptaufgabe ist es, die notwendigen Kooperations- und Arbeitsbeziehungen zwischen den für die psychiatrische Versorgung verantwortlichen Einrichtungen, d.h. Krankenhaus, öffentlicher Gesundheitsdienst und freigemeinnützigen Trägern aufeinander abzustimmen, das Versorgungssystem zu beobachten, um Versorgungslücken oder Versorgungsmissstände zu erkennen und um gegebenenfalls notwendige Veränderungen des Versorgungssystems zu betreiben.
Kurz zusammengefasst sind die Aufgaben der Psychiatrie-Koordinatorin:























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