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Flächennutzungsplan (FNP)
als vorbereitender Bauleitplan und Bebauungsplan (B-Plan)
als verbindlicher Bauleitplan sind Bauleitpläne, die auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen sind und der Steuerung der baulichen Entwicklung des Stadtgebietes (Gemeindegebietes) dienen.
Der FNP umfasst als vorbereitender Bauleitplan das ganze Stadtgebiet (Gemeindegebiet). In ihm wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebene Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dargestellt. Die Aufstellung des FNPs liegt in Berlin in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Dort erhalten Sie auch mehr Informationen zum FNP.
B-Pläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Sie setzen die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke im Plangebiet verbindlich fest.
Die B-Planverfahren werden in der Regel von den Stadtplanungsämtern der Berliner Bezirke durchgeführt. Nur in besonderen Fällen - etwa bei Planung mit gesamtstädtischer Bedeutung - kann an Stelle der Bezirke die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Planverfahren durchführen. Ein wesentliches Element des Planverfahrens ist die Bürgerbeteiligung nach Veröffentlichung des Auslegezeitraumes in Tageszeitungen. Aktuelle Auslegungsverfahren von B-Plänen findet man auch auf den Internetseiten des Bezirksamtes.
Vermessungstechnisch betrachtet besteht ein B-Plan aus einer aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) abgeleiteten Kartengrundlage, die mit den bebauungplanspezifischen Inhalten - den Festsetzungen - ergänzt wird. Sie müssen geometrisch eindeutig sein und sich zweifelsfrei in die Örtlichkeit übertragen lassen können. Hinzu kommen noch Titel, Legende und Vermerke zur Aufstellung und Festsetzung.
Die vermessungstechnische Bearbeitung der B-Pläne liegt in der Zuständigkeit der Vermessungsstellen der Bezirke. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure wirken an dieser Aufgabe mit. In Berlin vollzieht sich zur Zeit der Wechsel von der analogen zur digitalen Bearbeitung der Bebauungspläne.
Festgesetzte B-Pläne werden von den bezirklichen Vermessungsstellen archiviert. Die Einsichtnahme und der Erwerb von Abzeichnungen (schwarz-weiß) ist dort ebenfalls möglich.
Bitte klicken Sie den jeweiligen Ortsteil an um zu den Bebauungsplänen zu gelangen.
Eine weitere Aufgabe der bezirklichen Vermessungsstellen ist die Führung des Straßenverzeichnisses nach dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG). Das ist ein öffentliches Verzeichnis, in das alle öffentlich gewidmeten Straßen eingetragen sind.
Geführt werden darin Angaben über die Widmung der Straße, wie z.B. ihre Breite. Widmung ist ein Hoheitsakt, der für Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße begründet und zugleich ihre Zweckbestimmung festlegt.
Allgemein ist die Widmung eine Erklärung mit dem Inhalt, dass eine bestimmte Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll.
| Ansprechpartner | Aufgabengebiet / Funktion | Zimmer | Telefon |
|---|---|---|---|
| Herr Jacobi | Auskunft über Bebauungspläne, Fluchtlinien und gewidmetes Straßenland |
4046 | 90277 (intern 9277) - 2008 |