Der Fachbereich Bauaufsicht nimmt folgende Aufgaben wahr:
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Information und Beratung zu Bau- und Wohnungsaufsicht
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Bearbeitung von Bauanträgen, Vorbescheidsanträgen (zur Klärung einzelner baurechtlicher Fragen), Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau, Umbau, Abbruch und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen (inkl. Werbeanlagen), Anlagen zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, Feuerungsanlagen inkl. der Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften
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Erteilen von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
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Bauzustandsbesichtigungen und Überwachung der Bauausführung während der Bauzeit
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Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen (u.a. Krankenhäusern, Versammlungsstätten, Schulen)
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Schutz gegen Verunstaltung an und durch bauliche Anlagen
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Ordnungsaufgaben zur Gefahrenabwehr (Anordnung von Mängelbeseitigungen an baulichen Anlagen, Verfolgung rechtswidriger Errichtung, Änderung oder Nutzung von baulichen Anlagen)
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Stellungnahmen für andere Ämter (z.B. Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz)