Aufgaben des Fachbereichs Denkmalschutz
Der Fachbereich Denkmalschutz nimmt folgende Hauptaufgaben wahr:
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- Untere Denkmalschutzbehörde (denkmalschutzrechtliche Genehmigungs- und Ordnungsbehörde)
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- Beratung von Bürgern, Investoren und Bauherrn in allen Fragen des Denkmalschutzes
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- Erteilung der Genehmigung von Maßnahmen an Denkmalen
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Denkmalschutzbezogene Broschüren, die Sie bei uns erhalten können, finden Sie auf der Seite
Publikationen.
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