Willkommen auf den Seiten des Fachbereichs Wohnen und Einbürgerung!
Hier sind die Regelungen sowie die Formulare zur Verfügung gestellt. Weitere Infomationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
und hier. mehr »
Die Wohngeldstelle bietet ab dem 1. Februar 2011 keine Sprechzeiten mehr an. Die Sprechzeiten Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr entfallen. Stattdessen können Sie Ihre Unterlagen (Anträge, Antragsunterlagen u.ä.) persönlich während der Öffnungszeiten der Bürgerämter des Bezirks Tempelhof-Schöneberg abgeben. Wir freuen uns, Ihnen hierdurch einen verbesserten Service bieten zu können, indem Sie Ihre Wohngeldangelegenheit während umfangreicherer Öffnungszeiten und in vielen Fällen auch in der Nähe Ihres Wohnortes erledigen können. Bitte nutzen Sie aber auch die Möglichkeit, Ihre Unterlagen per Post an uns zu schicken. Dies kann Ihnen Wartezeiten ersparen.
Wohngeld wird im Bedarfsfalle zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt. Antragsberechtigt sind sowohl Mieter (Mietzuschuss), als auch Eigentümer selbstgenutzen Wohnraumes (Lastenzuschuss). Bei der Berechnung der Höhe des Wohngeldes werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aller zum Haushalt rechnenden Personen berücksichtigt. Wohngeld stellt immer nur einen Zuschuss zur Miete oder Belastung dar.
Bei Personen, die bereits Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen und deren Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden, ist zu überprüfen, ob durch die Gewährung von Wohngeld die Leistungen nach SGB II oder XII zu ersetzen sind.
Informationen zum Wohngeld finden Sie auch hier
.
Im Gegensatz zu freifinanzierten Wohnungen oder Wohnungen im Altbau, die im Normalfall ohne eine wohnungswirtschaftliche Bescheinigung der zuständigen Behörde bezogen werden können, ist für den Bezug einer "öffentlich geförderten Wohnung" im Sozialen Wohnungsbau beispielsweise ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Die Erteilung eines WBS hängt u.a. von der Anzahl der Familienmitglieder und der Einkommenssituation ab. Ähnliche Voraussetzungen gelten für "Vertraglich geförderte Wohnungen" (RLvF) und Wohnungen im Rahmen der integrierten (einkommensorientierten) Förderung (EOF).
In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann der Verfügungsberechtigte, in der Regel der Vermieter, jedoch eine Ausnahme (Freistellung) beantragen. Die Freistellung kann mit einer Ausgleichszahlung verbunden werden.
Fachbereich Wohnen
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Tempelhofer Damm 165
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Wohnen
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Details zur Barrierefreiheit
Fahrverbindungen
U-Bahnhof:
U Alt-Tempelhof:
U6
U Kaiserin-Augusta-Str.:
U6
Bus-Haltestelle:
U Alt-Tempelhof:
M46
U Kaiserin-Augusta-Str.:
184, N6
Öffnungszeiten für den Bereich Wohnungswirtschaft (WBS):
Mo u. Die 9.00-12.30 Uhr
Do 16.00-18.00 Uhr
(für Berufstätige)
Achtung:
Ab dem 01.02.2011 Änderung der Öffnungszeiten für Wohngeld!