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Schöffe/Schöffin

Schöffe kann jeder Deutsche werden, der

  • im Jahr der Schöffenwahl das 25. Lebensjahr vollendet hat
  • nicht älter als 70 Jahre ist
  • der für die Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet ist
  • der zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste für den Schöffenwahlausschuss mit Hauptwohnsitz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemeldet ist und
  • seit mindestens einem Jahr in Berlin wohnhaft ist.
Definition Schöffe (Quelle: Wikepedia)

Ein Schöffe (von althochdeutsch: sceffino, der Anordnende) ist heute ein in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens tätiger juristischer Laie, der als ehrenamtlicher Richter berufen wurde. Mit dem Berufsrichter beurteilt er die Tat des Angeklagten und setzt das Strafmaß fest.
Welche Aufgaben haben Schöffen?
Als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken.
Sie wirken auf ein allgemein verständliches und durchschaubares Verfahren hin und bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung und das Urteil ein. Während der Hauptverhandlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung wie die Berufsrichter. Das wird etwa daran deutlich, dass für Verurteilung sowie Art und Höhe der Strafe jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich ist.
Gegen die Stimmen beider Schöffen kann in Deutschland niemand verurteilt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundes für ehrenamtliche Richterinnen und Richter(Externer Link).

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