Lebenspartnerschaften
Sie können bei uns gerne Ihre gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften eintragen lassen.
Sehen Sie hier wo Sie die Lebenspartnerschaft eingehen können.
Wer kann eine Lebenspartnerschaft schließen?
Die PartnerInnen müssen volljährig und geschäftsfähig sein, dürfen nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Die PartnerInnen müssen sich darüber einig sein, dass sie einander zur Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensführung verpflichtet sind und füreinander Verantwortung tragen.
Was muss vorher entschieden sein?
Die Eintragung der Lebenspartnerschaft muss angemeldet und geprüft werden.
In Berlin ist das Standesamt des Bezirkes zuständig, in dem die Hauptwohnung der PartnerInnen liegt bzw. dort, wo der gewöhnliche Aufenthalt ist.
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Meldebescheinigung
- beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages mit Hinweisteil
- beglaubigte Abschrift des Eheregisters der vorangegangenen Ehe bzw. des entsprechenden Lebenspartnerschaftsbuchs
(ggf. Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk oder Scheidungsurteil)
- bei PartnerInnen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit sind geeignete Dokumente des Heimatstaates erforderlich, die eben jene Angaben ersichtlich machen.
- Persönliche Anmeldung beim Standesamt zur Begründung einer Lebenspartnerschaft;
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse (z.B. Minderjährigkeit, Verwandtschaft in gerader Linie) vorliegen.
- Erklärung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft vor dem Standesamt.
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