Geburtenbuch
Zur Geburt Ihres Kindes die besten Glückwünsche!
Oder steht die Geburt Ihres Kindes bevor und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren?
Zur Erledigung der Formalitäten wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich nach der Entbindung an das zuständige Personal des Krankenhauses.
Für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes sind jetzt nur noch einige Dinge zu besorgen. Bitte nutzen folgenden Navigation:
Allgemeine Informationen
Allgemeine Hinweise
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(10/2011; Merkblattaktuellohnebuchstabenaufteilunggeburtshaus, 107 Bytes)
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Ihre eingereichten Unterlagen (Urkunden), die jeweils im Original im Krankenhaus vorzulegen sind, erhalten Sie hier bei Abholung der Geburtsurkunden wieder zurück. Unterlagen sind immer vorher im Krankenhaus vorzulegen.
Die bestellten Urkunden können in der Regel nach 10 Werktagen gegen Vorlage Ihres Ausweises bzw. Reisepasses mit polizeilicher Anmeldung im Zimmer 179 abgeholt werden.
Bitte erkundigen Sie sich vorsorglich telefonisch, ob die Geburtsurkunden bereits fertiggestellt sind.
Zur Ausfertigung der Geburtsanzeigen legen Sie -entsprechend Ihres Familienstandes- bitte folgende Unterlagen vor:
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. bei Eheschließungen ab dem 01.01.2009 eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.
- beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages bzw. Geburtsurkunde
- beide Personalausweise (oder Reisepässe mit polizeilicher Anmeldung)
Sollte dies nicht Ihr erstes Kind sein, so legen Sie im Krankenhaus die Geburtsurkunde aller Kinder vor.
Sofern ein Familienbuch existiert ist auch eine entsprechende beglaubigte Abschrift vorzulegen und nicht eine Heiratsurkunde.
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- Die Geburtsurkunde der Mutter
- Personalausweis der Mutter (oder Reisepaß mit polizeilicher Anmeldung)
1. Die Vaterschaft wurde bereits anerkannt ?
- die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung im Original
- die Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
- Personalausweis der Mutter und des Vaters (oder Reisepäße mit polizeilicher Anmeldung)
2. Sie haben eine Sorgerechtserklärung abgegeben und somit sind Sie und der Vater des Kindes sorgeberechtigt?
- Sorgeerklärung im Original
Wenn eine Sorgeerklärung erst nach der Geburtsbeurkundung erfolgt,
haben Sie lediglich 3 Monate Zeit, den Geburtsnamen Ihres Kindes neu zu bestimmen.
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- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit dem Vermerk über die Scheidung bzw.
- Bei einer Scheidung im Ausland das ausländische Scheidungsurteil mit einer deutschen Übersetzung eines staatlich vereidigten Übersetzers sowie die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Personalausweis der Mutter (oder Reisepaß mit polizeilicher Anmeldung)
- die Geburtsurkunde der Mutter
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- Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit dem Vermerk über den Tod des Ehegatten bzw.
- wenn kein Familienbuch existiert, die Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde
- der Personalausweis der Mutter (oder Reisepaß mit polizeilicher Anmeldung)
- die Geburtsurkunde der Mutter
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Allgemeine Informationen zur Namensgebung
Das Recht, dem Kind einen Vornamen zu erteilen, steht
- bei Eltern, die miteinander verheiratet sind - unabhängig davon ob Sie getrennt lebend sind oder nicht - beiden Elternteilen zu,
- bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind und keine Sorgeerklärung abgegebenhaben, - nur der Mutter zu,
- bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind und eine Sorgeerklärung abgegeben haben, - beiden Elternteilen zu.
Bitte beachten Sie, daß bei Punkt 1 und 3 die Unterschriften beider Elternteile erforderlich sind.
Unterschreiben Sie die Geburtsanzeige!
Sollte ein Elternteil an der Unterzeichnung der Geburtsanzeige verhindert sein, kann eine formlose Erklärung - unterschrieben vom verhinderten Elternteil - eingereicht werden.
In dieser müssen alle gewünschten Vornamen und der Familienname des Kindes enthalten sein. Eine Vollmacht ohne Angabe von Vor- und Familiennamen reicht nicht aus.
Bitte bedenken Sie bei der Auswahl des Vornamens, dass Sie stellvertretend für Ihr Kind entscheiden und dass dieser Name Ihr Kind ein Leben lang begleitet.
Ein wesentliches Merkmal eines Vornamens ist
eine eindeutige Zuordnung zum weiblichen oder männlichen Geschlecht.
Ist dieses Kriterium nicht vorhanden, wird ein weiterer eindeutiger Vorname benötigt.
Sollten Sie sich für einen hier nicht gebräuchlichen Vornamen entscheiden, erkundigen Sie sich bitte bei uns, ob eventuell ein Nachweis über die Eintragungsfähigkeit des Namens benötigt wird.
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Vaterschaftsanerkennung und Namensgebung nur mit Terminabsprache!
Zur Vaterschaftsanerkennunung werden folgenden Unterlagen benötigt:
- die Ausweise der Eltern
- Geburtsurkunde des Vaters (wenn der Familienstand ledig ist)
Die erforderlichen Unterlagen zur
Namenserteilung fragen Sie bitte
telefonisch ab.
Es ist eine vorherige
Terminabsprache erforderlich.
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Allgemeine Informationen zu Urkunden in fremder Sprache/Einbürgerungen
Bei Urkunden in fremder Sprache ist die Vorlage einer deutschen Übersetzung eines staatlich vereidigten Übersetzers zusätzlich erforderlich !
Sollten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, so ist entweder die Vorlage
- der Einbürgerungsurkunde
- eines Staatsangehörigkeitsausweises oder
- einer Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung vorzulegen.
Es ist auf keinen Fall nur die Vorlage des Personalausweises ausreichend!!!
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Sie erhalten 3 gebührenfreie Geburtsbescheinigungen für Beantragung von
- Kindergeld
- Elterngeld und
- Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse.
Bitte beachten Sie, daß bei Antragstellung von Kindergeld etc. diese Bescheinigungen im Original vorgelegt werden müssen !!!
Weitere Geburtsurkunden sind gebührenpflichtig. Bitte geben Sie an,
- wieviele Geburtsurkunden Sie zusätzlich benötigen und
- ob die Urkunden gelocht (für Ringbuch-Stammbücher) oder
- ungelocht (für Klemm-Stammbücher) gefertigt werden sollen.
Gebührenpflichtige Urkunden
| Geburtsurkunde |
10,- |
jede weitere 5,- |
| Internationale Geburtsurkunde |
10,- |
jede weitere 5,- |
| Beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters |
10,- |
jede weitere 5,- |
| 1 Geburtsurkunde + 1 internationale Geburtsurkunde |
10,- |
jede weitere jeweils 5,- |
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Zuständigkeiten nach Familienname des Kindes, Sprechzeiten
| A – G |
Fr. Piele |
Zi. 180 |
|
| H - O |
Fr. Klopsch |
Zi. 182 |
|
| P – Z |
Fr. Molina |
Zi. 181 |
|
| Hotline |
|
|
|
| Abholung fertiger Geburtsurkunden |
|
Zi. 179 |
Nachfragen nur unter Tel.: (030) 90277 6300 |
| SPRECHZEITEN |
|
|
|
| Montag, Dienstag |
9.00 Uhr |
13.00 Uhr |
|
| Donnerstag |
13.00 Uhr |
18.00 Uhr |
|
| Nachbeurkundungen, Besondere Beurkundungen wie Vaterschaftsanerkennungen und Namensgebung nur mit vorheriger Terminabsprache |
Die telefonische Erreichbarkeit kann während der Sprechzeit durch Publikumsverkehr eingeschränkt sein.
Ein Anruf vor oder nach der Sprechzeit ist empfehlenswert. Sofern Sie im Krankenhaus Ihre eigene E-Mailadresse angegeben haben, werden Sie per Mail informiert, dass die Urkunden zur Abholung bereit sind.
Sollten Fragen hinsichtlich der Vollständigkeit der Unterlagen bzw. zur Namensführung Ihres Kindes bestehen, setzen Sie sich bitte vorab
direkt mit der zuständigen Standesbeamtin bzw. dem zuständigen Standesbeamten in Verbindung.
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