Schiedspersonen
Der Bezirk Tempelhof-Schönberg und seine Schiedsamtsgrenzen sowie Zuständigkeiten.
Schiedspersonen schlichten in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vorgerichtlich Streitfälle zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art.
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedspersonen zuständig, in deren Amtsbezirk die Gegenpartei wohnt.
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Schlichtungen können durch Schiedspersonen herbeigeführt werden, z.B. beim Tatbestand der
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Homepage des BDS
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- Schiedsamtsbezirk Tempelhof-Schöneberg 1
Die Grenze verläuft von der Dudenstr. (S-Bahn-Brücke) in östlicher Richtung entlang der Bezirksgrenzen gegen die Verwaltungsbezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln; in südlicher Richtung Gottlieb-Dunkel-Str. (teilweise) entlang Stadtring A 100 bis zur Germaniastr. - Alt-Tempelhof und Burchardstr., nördliche Richtung Alboinstr., nordöstlich S-Bahnhof Papestr. über General-Pape-Str. zur Dudenstr.
- Schiedsamtsbezirk Tempelhof-Schöneberg 2
Von der südöstlichen Grenze des Schiedsamtsbezirks Tempelhof-Schöneberg 1 weiter südlich der Bezirksgrenze gegen den Verwaltungsbezirk Neukölln bis zur Straße 229 - Dardanellenweg (teilweise) - Eisenacher Str. - Mariendorfer Damm - Königstr. - Blumenweg - Ringstr. - Teltowkanal bis zur Bezirksgrenze gegen den Verwaltungsbezirk Steglitz-Zehlendorf und weiter nordwärts entlang der Bezirksgrenze bis zur Burchardstr.
- Schiedsamtsbezirk Tempelhof-Schöneberg 3
Von der südwestlichen Grenze des Schiedsamtsbezirks Tempelhof-Schöneberg 2 in östlicher Richtung entlang des Teltokanals bis Ringstraße weiter in östlicher Richtung bis Blumenweg-Königstraße. In nördlicher Richtung Mariendorfer Damm bis Eisenacher Straße, in östlicher Richtung bis Rixdorfer Straße weiter über Skutaristraße, Dardanellenweg. Straße 229, weiter südlich gegen Verwaltungsbezirk Neukölln, später Stadtgrenze (Landesgrenze Brandenburg) bis zur Grenze des Schiedsamtsbezirks Tempelhof-Schöneberg 2.
- Schiedsamtsbezirk Tempelhof-Schöneberg 4
Südöstlich des Insulaner in nordwestlicher Richtung gegen den Verwaltungsbezirk Steglitz-Zehlendorf, weiter in nördlicher Richtung gegen den Verwaltungsbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; über Wexstr. - Innsbrucker Platz - Hauptstr. In nordöstlicher Richtung Crellestraße - Großgörschenstraße (teilweise) - Katzlerstraße. Gegen den Verwaltungsbezirk Friedrichshain-Kreuzberg in südlicher Richtung bis Dudenstraße/Kolonnenbrücke. Entlang der Grenzen der Schiedsamtsbezirke 1 und 2 bis zum Insulaner.
- Schiedsamtsbezirk Tempelhof-Schöneberg 5
Wexstr. (teilweise) in nördlicher Richtung gegen den Verwaltungsbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; in südöstlicher Richtung gegen den Verwaltungsbezirk Mitte; in südlicher Richtung gegen den Verwaltungsbezirk Friedrichshain-Kreuzberg bis zur Grenze des Schiedsamtsbezirks 5.