berlinpass - Erstantrag
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Leistungsbeschreibung
Bitte beachten Sie, dass die unten genannten zuständigen Behörden (Bürgerämter) grundsätzlich keine "berlinpässe" nach dem Bildungs- und Teilhabepaket" ausstellen.
Den "berlinpass" bekommen auf Antrag alle Personen, die in Berlin ihre Hauptwohnung haben und eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach dem SGB II
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (Familienangehörige)
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
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aktueller Leistungsbescheid im Original
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1 Passfoto (bei Erst- oder Ersatzaustellung)
dieses Foto soll keine Lochung, Rasterung oder Stempelung aufweisen
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Ausweis oder Reisepass
Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weisen sich mit einem Dokument der Ausländerbehörde oder des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aus.
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bei Verlängerung (bis zu 3mal) zusätzlich der abgelaufene "berlinpass"
Formulare
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Es ist kein schriftlicher Antrag notwendig
Gebühren
gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können den "berlinpass" zusätzlich in der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber erhalten.
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.
© BA Tempelhof-Schöneberg