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Dezentrale Kulturarbeit

Seit 1990 wird für eine Dezentrale Kulturarbeit allen Berliner Bezirken finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt. So auch in Tempelhof-Schöneberg. Diese Mittel sollen der Förderung der Bereiche >Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Bildende Kunst und Medien< dienen. Eine wesentliche Aufgabe der dezentralen Kulturförderung ist die Präsentation von neuen Projekten im Rahmen eines vielfältigen dezentralen Kulturangebotes.

Zur Unterstützung dieser Arbeit wird auf einem jährlich stattfindenden >Kulturforum< von der Freien Szene ein Kulturbeirat gewählt und vom Bezirksamt benannt. Er ist ein demokratisches Instrument zur Steuerung der Dezentralen Kulturarbeit und bürgt für die Basisnähe der finanziellen und organisatorischen Kulturförderung.

Eine weitere Aufgabe ist es, Bevölkerungsgruppen, die stärker als andere an den Lebensraum des Bezirks gebunden sind: Kinder und Jugendliche, Familien mit Kindern, ältere Menschen, Behinderte, ein Angebot vor Ort zu schaffen.

Künstlerförderung / Beratung / Zuwendungen

  • Vergabe von bezirklichen Fördermitteln Zuwendungen an Freie Gruppen, Künstlerinnen und Künstlern) Die Mittel werden einmal im Jahr nach Empfehlung des Kulturbeirates und Entscheidung durch den Stadtrat für Bildung, Kultur und Sport unter den antragsstellenden Projekten, Einzelkünstlerinnen und Künstlern verteilt.


  • Organisation und Durchführung der verschiedensten Veranstaltungen u. a. im Rahmen von: Frauenmärz, Kulturlustgarten, >Tag der offenen Kultur<, >Kir Lokal<, Tanznacht u.s.w.
  • Kulturberatung für Freie Gruppen, Künstlerinnen und Künstler, Beratung über kulturelle Förder- und Kooperationsmöglichkeiten, Beratung und Betreuung von Vorhaben kommunaler und Freier Träger, einzelner Künstler und Künstlergruppen.
  • Infrastrukturelle Hilfestellung für künstlerische und kulturelle Aktivitäten, Erschließung und Vergabe von Veranstaltungs- und Ausstellungsorten, Organisation und Raumplanung der Probenstätten für Musik, Tanz und Theater.
  • Unterstützung bei behördlichen Genehmigungsverfahren
  • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für geförderte Projekte (im begrenzten Rahmen)
  • initiierende, koordinierende und vernetzende Aufgaben im Kulturhaus Schöneberg

Die Antragsfrist für das Jahr 2012 endet am 10. April 2012.






  • Vergabe von Mitteln des Berliner Projektfonds kulturelle Bildung Hier werden einmal im Jahr Kooperationsprojekte (sog. Tandem-Projekte zwischen einer pädagogischen Einrichtung und Künstlern) gefördert, die für die kulturelle Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bezirk bedeutsam sind. Gefördert werden innovative Ansätze, die zur Entwicklung der kulturellen Bildung im Bezirk beitragen. Eine unabhängige Fachjury spricht die Empfehlung für den Stadtrat für Schule, Bildung und Kultur aus.

Die Antragsfrist für das Jahr 2012 endet am 02. April 2012.


Videos zum Tag der offenen Kultur 2010

Teil 1 des Videos

Teil 2 des Videos

Kontakt

Information

Tel.: (030) 90277 4347
Fax: (030) 90277 2010


Frau Knarr-Herriger
E-Mail

Anschrift

Rathaus Schöneberg
John-F.-Kenndy-Platz
10825 Berlin

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