Drucksache - 1606/XIX  

 
 
Betreff: Nutzungs- und Gestaltungsstatut Maaßenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:1. Herr Schworck, Oliver
2. Herr Krüger, Daniel
Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Entscheidung
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beratung
15.09.2015 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
1606_XIX Anlage N+G-Statut-Maaßenstr_Endfassung
1606_XIX Anlage Plan_NG-Maaßenstraße
1606_XIX MzK Nutzungs- und Gestaltungsstatut Maaßenstraße
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 14.07.2015 ein Nutzungs- und Gestaltungsstatut für die Maaßenstraße beschlossen, das ab 01.01.2016 in den zuständigen Fachabteilungen zur Anwendung kommt.

 

Im Rahmen des Modellprojektes „Begegnungszone Maaßenstraße“ werden die öffentlichen Nutzungsräume neu gestaltet. Vor diesem Hintergrund ergibt sich die Möglichkeit, die Aufenthalts- und Gestaltungsqualität für den Bereich zwischen Nollendorfplatz und Winterfeldtplatz im Rahmen eines Nutzungs- und Gestaltungsstatuts zu sichern und weiter zu entwickeln. Die verschiedenen vielfältigen Ansprüche an den öffentlichen Raum und dessen Nutzung werden durch das Statut miteinander in Einklang gebracht.

 

Auf dieser Grundlage werden zukünftig Sondernutzungen so geregelt, dass insbesondere die funktionalen Erfordernisse der Fußgänger_innen gesichert werden und die Aufenthaltsqualität im Geltungsbereich des Statuts angehoben wird. Durch das Nutzungs- und Gestaltungsstatut wird für alle Beteiligten, wie Gastronomen, sonstige Nutzer_innen des Straßenraumes und die Verwaltung, eine größere Rechtsklarheit hergestellt.

 

 

 
 

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