Drucksache - 1504/XIX  

 
 
Betreff: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-72VE für das Grundstück Hauptstraße 162 / Willmanndamm 22 im Bezirk Tempelhof - Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.04.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
13.05.2015 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Begründung

 

1. Anlass und Erforderlichkeit

Nach Abschluss der Verkaufsverhandlungen der in Rede stehenden Grundstücksfläche durch den Liegenschaftsfonds Berlin, besteht nunmehr die Absicht des künftigen Eigentümers und Vorhabenträgers auf dem Grundstück ein Gebäude für studentisches Wohnen, verteilt auf vier Voll- und einem Staffelgeschoss, zu errichten. Außerdem sind im Erdgeschoss und im 1.OG Gewerberäume und Gastronomie mit Innen- und Außennutzung sowie Stellplätze in der Tiefgarage (zwei Untergeschosse) geplant.

Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität auf einem neu zu schaffenden Stadtplatz im Einmündungsbereich des Willmanndammes in die Hauptstraße wird durch die Gastronomiebetriebe im EG des Vorhabens auch dessen Bewirtschaftung übernommen. Der Grundstücksteil des Stadtplatzes ist ebenfalls dem Vorhabengrundstück zugehörig.

Der Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde mit Schreiben vom 14. August 2013 gestellt; weitere zur Durchführung des Verfahrens notwendige Unterlagen sind nach umfangreichen Vorarbeiten über die Planungsinhalte mit Datum vom 27. November 2014 nachgereicht worden.

Die dem bestehenden Planungsrecht (öffentliche Grünfläche) widersprechenden beabsichtigten Nutzungen auf dem Areal erfordern die Einleitung und Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens mit dem dazugehörenden Durchführungsvertrag.

 

Der Nachweis über die Verfügungsberechtigung über das Vorhabengrundstück wurde durch den Vorhabenträger vor dem Aufstellungsbeschluss mittels einer Eigentumsvormerkung im Grundbuch erbracht.

 

 

2. Plangebiet

Der Geltungsbereich liegt im nördlichen Teil des Ortsteils Schöneberg am „Kleistpark“.

Die direkte Nachbarschaft ist überwiegend durch Wohnbebauung mit Gewerbe und Gastronomie im EG sowie durch Kindertagesstätten geprägt.

In der weiteren Umgebung befinden sich auch reine Verwaltungs- und Bürogebäude entlang der Potsdamer Straße.

Derzeit stellt sich das Areal als eine innerstädtische stark versiegelte Grünfläche dar, die durch private Gastronomie als Cocktailbar und Gartenlokal genutzt wird.

 

 

3. Planerische Ausgangssituation

Bebauungsplan:

Das Plangebiet ist durch den festgesetzten Bebauungsplan XI-105 überplant. Dieser Bebauungsplan setzt u.a. für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 772VE öffentliche Grünfläche fest.

Unter dem künftigen Baugrundstück befinden sich teilweise Nutzungen der BVG (U-Bahnhof, Gleisstrecke und Gleichrichterbauwerk).

Die Straßenbegrenzungslinien bleiben unverändert.

 

Flächennutzungsplan:

Im Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31) ist Wohnbaufläche W1 bei einer GFZ > 1,5 dargestellt.

Die Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan ist somit gegeben.

 

 

4. Wesentlicher Planinhalt

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-72VE ist die Errichtung eines Gebäudes zur Blockrandschließung mit zwei Tiefgaragengeschossen, gewerblichen Nutzungen und Gastronomie innen im EG und I.OG und außen mit attraktiver Platzgestaltung sowie studentischem Wohnen im II. bis VI.OG (Staffelgeschoss) auf einer Grundstücksfläche von insgesamt 1.853m² mit einer GFZ bis 3,29 .

Die Erschließung wird nur über den gewidmeten Willmanndamm erfolgen.

 

 

5. Ergebnis des Mitteilungsverfahrens

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin - Brandenburg beurteilt die Planungsabsicht mit Schreiben -GL5-0087/2015 vom 13.02.2015- wie folgt:

Die Planungsabsicht lässt zum derzeitigen Planungsstand keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung II C gibt mit Schreiben -IIC25-6146/7-72VE.1 vom 3.03.2015- folgende Stellungnahme ab:

Die SenStadtUm hat gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Grundstück Hauptstraße 162 / Willmanndamm 22 keine grundsätzlichen Bedenken und stimmt der Aufstellungsabsicht unter Auflagen zu.

Das Vorhaben berührt dringende Gesamtinteressen Berlins, weshalb das Verfahren gemäß § 7 AGBauGB durchzuführen ist. Die Ausführungsvorschriften zu § 4a AGBauGB (a.F.) sind entsprechend anzuwenden.

 

 

Außerdem ist festzustellen, dass die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB nicht gegeben sind.

Es wird ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren gemäß § 12 BauGB durchgeführt. Aufgrund der planungsrechtlichen Festsetzungen (öffentliche Grünfläche) sowie wegen der zumeist unterirdischen Einrichtungen der BVG ist eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB geboten.

 

6. Haushaltsmäßige Auswirkungen

Haushaltsmäßige Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Das Verfahren wird durch den Antragsteller/Vorhabenträger bezahlt und durch ein in Abstimmung mit dem Bezirk beauftragtes Planungsbüro durchgeführt.

Bauliche oder andere Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum sind durch den Vorhabenträger zu finanzieren.

 

 

 
 

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