Drucksache - 1346/XIX  

 
 
Betreff: Durchgang Carl-Steffeck-Straße durch Beleuchtungsanlage sicher machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
17.12.2014 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.06.2015 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.12.2014 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Durchgangsweg von der Carl-Steffeck-Straße/Hanowsteig zur Nahariyastraße mit Hilfe einer einzelnen Beleuchtungseinheit die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer verbessert werden kann.

Ferner wird das Bezirksamt gebeten, dazu Kosten zu ermitteln und der BVV bis zu ihrer Sitzung im Februar 2015 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Bei der o.g. Anlage  handelt es sich um eine gewidmete Grünanlage. Nach dem Grünanlagengesetz sind die öffentlichen Grünanlagen von der Beleuchtungspflicht ausgenommen. Laut Mitteilung der Abt. Bildung, Kultur und Sport handelt es sich bei dem Durchgangsweg nicht um einen offiziellen gewidmeten Schulweg. Eine Beleuchtung des Weges würde begrüßt werden, wobei eine finanzielle Beteiligung für die Errichtung und die Unterhaltung von Seiten der Abt. Bildung, Kultur und Sport auf keinen Fall zur Verfügung gestellt werden kann.

Nach einer vorliegenden Kostenermittlung vom Betreiber der öffentliche Beleuchtung werden für den  Einbau einer Beleuchtungsanlage  für den Durchgangsweg mit Kosten in Höhe von rd. 10 T€ zu rechnen sein. Hierbei sind die jährlich anfallenden Aufwendungen für die Unterhaltung dieser Beleuchtungsanlage nicht mit enthalten.

Die Zuweisung für die Unterhaltung von Grünanlagen lassen im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung eine Finanzierung der Beleuchtung des Durchgangsweges nicht zu. Anfragen bei der für die öffentliche Beleuchtung zuständigen Stelle haben ergeben, dass die Beleuchtungen in Grünanlagen nicht von diesen getragen werden, lediglich Beleuchtungen von öffentlichem Straßenland werden durch  Sen StadtUm unterhalten.

 

 
 

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