Drucksache - 0615/XIX  

 
 
Betreff: Wohnungsbau und neue Wege an der Bautzener Brache -
Chancen für einen ökologischen und sozialen Ausgleich nutzen!
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt durch 1944/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
10.04.2013 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
25.04.2013 
15. öffentliche (Sonder) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
29.05.2013 
17. öffentliche (Sonder) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
12.06.2013 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Grundstück Bautzener Straße 20-24, 10829 Berlin einen Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan - auf der Grundlage des Collignon-Entwurfs - zu fassen. Der Bebauungsplan ist aus den Festsetzungen des Flächennutzungsplans (Wohnbaufläche W1, GFZ über 1,5) zu entwickeln. Das Bebauungsplanverfahren und die noch zu schließenden vertraglichen Vereinbarungen sollen folgende Prämissen zu Grunde gelegt werden:

 

  1. Der Vorhabenträger soll sich vertraglich zu folgenden Eckpunkten verpflichten:
    1. mindestens 80% Mietwohnungen,
    2. mindestens 40% kleine Wohnungen (max. 55qm),
    3. mindestens 20% der Wohnungen - mindestens hinsichtlich der Anzahl - werden für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Bezugsfertigkeit an Mieter vergeben, die die Berliner Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein einhalten,
    4. es soll eine Mietpreisbindung von mindestens 5 Jahren für alle Mietwohnungen gelten und
    5. die Prüfung, ob im Rahmen seiner Finanzierungsplanung auch der Weiterverkauf von mindestens einem Gebäude an eine Genossenschaft möglich ist.

 

  1. Die durch die verkehrliche Erschließung entstehenden Auswirkungen auf den öffentlichen Raum (z.B. Überfahrung der Gehwege) sollen minimiert werden. In diesem Zusammenhang ist die geplante bauliche Verkehrsberuhigung in der Bautzener Straße zu berücksichtigen.

 

  1. Zwischen Yorckstraße und Großgörschenstraße ist entlang der östlichen Grenze eine unterbrechungsfreie extensive geschützte Grünfläche vorzusehen und standortgerecht zu bepflanzen. Dieser Grünstreifen soll geeignet sein, einen Biotopverbund sicherzustellen. Daher ist der Grünstreifen zu schützen.

 

  1. Auf dem Grundstück ist ein öffentlicher Geh- und Fahrweg für den Fahrradverkehr vorzusehen, dass im Norden an der Yorckbrücke Nr. 5 beginnt und im Süden an dem Geh- und Fahrradweg auf der noch herzustellenden öffentlichen Grünfläche anschließt. Der gemeinsam zu nutzende Geh- und Radweg soll eine Breite von 4m aufweisen und ist vom Investor zu finanzieren.

 

  1. Auf der östlichen Seite ist ein öffentliches Gehrecht in Verbindung mit einem Zugang zum S-Bahnhof Yorckstraße zu ermöglichen.

 

  1. Die Baukörper des Bauvorhabens sind auf den Flächen so zu platzieren, dass die sich an der Bordsteinkante befindlichen Bäume auf öffentlichem Straßenland keine den Bestand gefährdenden Wurzelschäden erleiden oder in sonstiger Weise im Bestand gefährdet werden.

 

  1. Bei der weiteren Entwicklung des Bauvorhabens ist zu prüfen, ob die Ein - und Ausfahrten zur Tiefgarage sowohl für den Einzelhandel (nicht Ladeverkehr) als auch für die Wohneinheiten ausschließlich über die Bautzener Str. abgewickelt werden können. Darüber hinaus ist das Gebäude der Gaststätte "Zum Umsteiger" dauerhaft zu erhalten.

 

  1. Alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen haben auf eigenem oder benachbartem Grundstück zu erfolgen.

 

  1. Das Niederschlagswasser soll auf eigenem Grundstück versickern und spart somit Nebenkosten zur Miete. Die Versickerungsanlagen sollen in einem Grün- und Freiflächenkonzept eingebettet sein, dass weitgehend auf intensive Grünpflege verzichtet.

 

  1. Der Vorhabenträger soll sich zum Einsatz von regenerativen Energien verpflichten und ein modernes Betriebs- und Nebenkostenmanagement verfolgen, das auch ökologischen Zielsetzungen folgt. Dies muss die Nutzung von regenerativen Energien beinhalten, wie zum Beispiel Abwasserwärme oder Solarenergie.
 
 

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