Drucksache - 0456/XIX  

 
 
Betreff: Kriterien für Vergaben von Planungsleistungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2012 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Beratung
02.01.2013 
15. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.01.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.01.2013 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt bei der Beauftragung von Planungen für die Gestaltung von Plätzen, Grünanlagen, Straßen und anderen Freiräumen von sozialer Bedeutung die Berücksichtigung der planerischen Aspekte Geschlechtergerechtigkeit („Gender-Mainstreaming“), Barrierefreiheit und Partizipation/Kommunikation grundsätzlich in den vertraglichen Verpflichtungen der Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen zu verankern.

Im Rahmen des vorzulegenden Erläuterungsberichtes sollen zukünftig auch die oben genannten Aspekte berücksichtigt werden.

Die an Vergabeverfahren beteiligten Büros sollen bereits im Vorfeld der Beauftragung neben der gestalterischen Kompetenz ihre Qualifikation hinsichtlich der genannten sozialen Aspekte nachweisen. Für die Beurteilung der Qualifikation soll eine präzisierende Checkliste bis März 2013 entwickelt werden und dem zuständigen Ausschuss zur Zustimmung vorgelegt werden.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Anliegen wird durch das Bezirksamt grundsätzlich begrüßt.

 

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass die allgemeinen und grundsätzlichen Vergabeangelegenheiten, z. B. Allgemeine und Besondere Vertragsbedingungen, Eignungskriterien u.a. im Land Berlin durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zentral und einheitlich für alle Berliner Baudienststellen erarbeitet und festgelegt werden.

 

Das Bezirksamt empfiehlt, die beschlossenen Anforderungen aufgrund ihrer allgemeinen, grundsätzlichen und zentralen Bedeutung über das Abgeordnetenhaus an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt heranzutragen, damit dort eine für alle Berliner Baudienststellen einheitliche Regelung erarbeitet und eingeführt werden kann.

 
 

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