Drucksache - 0391/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.11.2012 folgenden Beschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung, an den Zugängen des Tempelhofer Feldes zum Columbiadamm Radeinfahrten zu den Fahrradwegen der nördlichen Straßenseite einzurichten. Für die Einfahrten ist der Bürgersteig abzusenken und ein Bereich auf dem Parkstreifen farblich als Fahrradeinfahrt zu markieren. Die Fahrradeinfahrten sollen den Fahrrad- und Fußgängerverkehr auf der Seite des Tempelhofer Feldes entlasten und gleichzeitig eine sichere Querung des Columbiadamms erleichtern.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Auf Anfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nimmt diese
„… aus übergeordneter verkehrsplanerischer und –organisatorischer Sicht wie folgt Stellung.....
…..Im Zusammenhang mit den Planungen zur Verschiebung des derzeit vorhandenen Parkzuganges in westliche Richtung bis zur Lilienthalstraße gab es bereits intensive Abstimmungen zwischen der Grün Berlin GmbH, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) sowie dem Tiefbauamt des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg. Im Herbst dieses Jahres soll der vorhandene Zugang aufgrund der geplanten westlichen Friedhofserweiterung am Columbiadamm geschlossen werden. Im Zuge der Lilienthalstraße ist ein neuer Parkzugang in Abstimmung mit dem geplantem Parkwegenetz und dessen Vernetzung mit den angrenzenden Gebieten nördlich des Columbiadammes vorgesehen.
Derzeit wird im Hause SenStadtUm geprüft, ob die Herstellung einer Mittelinsel bzw. eine Lichtsignalanlage für den Fußgänger- und Radverkehr als geeignete und tragfähige Lösung zu favorisieren ist. Die im o.g. BVV-Antrag geforderte Bordabsenkung und „Radeinfahrten zu den Fahrradwegen“ sind bauliche Maßnahmen, für die der Straßenbaulastträger zuständig ist. Farbliche Markierungen auf einem Parkstreifen sind nicht anordnungsfähig, zudem fällt der davon betroffene ruhende Verkehr in die Zuständigkeit der unteren Straßenverkehrsbehörde des Bezirkes. |
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