Drucksache - 0276/XIX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 7-1 - handeln statt reden und reagieren?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordneter DIE LINKEBV Wissel und BV Gindra
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
20.06.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
22.08.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
2. Version vom 21.06.2012

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.      Warum wurden die Grundstücke an der Eylauer Str. nicht in den Geltungsbereich des B-Planes 7-1 einbezogen?

 

2.      Muss nicht jeder größere Neubau auf der betreffenden Fläche, die Beseitigung der objektiv vorhandenen Missstände auf den benachbarten Altbaugrundstücken an der Eylauer Str. (z.B. hinsichtlich Gebäudeabständen, Freiflächendefiziten, Fluchtwege­mängeln) zur Voraussetzung haben?. Ist es richtig, dass hier städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gem. §136 BauGB im öffentlichen Interesse liegen?

 

3.      Ist es zulässig, dass der einzige Vorteil, den wenigstens ein Teil der Bewohner der "Hinterhauskasernierung" an der Eylauer Str. hat – Licht, Luft und Aussicht nach Westen – durch das vorliegende Projekt beseitigt wird?

 

4.      Warum wurde zur Sicherung einer sozialen, demokratischen und ergebnisoffenen Planung - zu der im Übrigen besonders auch die Definition der Geltungsbereichs­grenzen des Planes gehören – bisher keine Veränderungssperre erlassen, obwohl dies aufgrund des objektiv vorhandenen Baurechtes gem. §34 BauGB dringend geboten scheint?

 

5.      Ist es richtig, dass auch ein weiterer Bauantrag, mit dem gleichzeitig die Erschließung gesichert wird, aufgrund von §14(3) BauGB genehmigt werden müsste, solange keine Veränderungssperre in Kraft getreten ist.

 
 

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