Drucksache - 0059/XIX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 7- 49 VE: Belange des Radverkehrs berücksichtigen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Entscheidung
25.02.2013 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen vertagt   
25.03.2013 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
08.05.2013 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
29.05.2013 
17. öffentliche (Sonder) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Nach intensiver Prüfung verschiedener Varianten zur Trassenführung und deren Ausgestaltung durch das Stadtentwicklungsamt und den Fachbereich Tiefbau wurde festgelegt, die Trassenführung des öffentlichen Rad- und Fußweges auf der bereits planungsrechtlich festgesetzten Straßenverkehrsfläche (Straße 6) als Verbindung zwischen Machon- und Richterstraße innerhalb des bereits festgesetzten Bebauungsplans XIII-102 zu führen. Dadurch ist keine neue planungsrechtliche Ausweisung erforderlich.

Deshalb wird die Rad- und Fußwegeverbindung nicht mehr innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 7-49VE Berücksichtigung finden (hierzu erfolgte eine Geltungsbereichsreduzierung mit BA-Beschluss Nr. 245/12 vom 23.10.2012), sondern bleibt Bestandteil des Bebauungsplans XIII-102.

Die Herstellung einer Rad- und Fußwegeverbindung kann hier aus planungsrechtlicher Sicht sofort erfolgen. Die notwendigen Finanzmittel zum Grundstücksankauf, zur Erstellung der Bauplanungsunterlagen und dem nachfolgenden Ausbau müssen durch den bezirklichen Haushalt bereitgestellt werden.

 

Die weitere südliche Anbindung bzw. Weiterführung der Richterstraße zur Straße Alt-Mariendorf ist zuständigkeitshalber vom Fachbereich Tiefbau zu prüfen und zu entwickeln, um im zweiten Schritt eine Änderung des Planungsrechtes durchzuführen. Hierzu bedarf es weiterer Finanzmittel.

 

 
 

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