Drucksache - 0059/XIX
Das Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen:
Nach intensiver Prüfung verschiedener Varianten zur Trassenführung und deren Ausgestaltung durch das Stadtentwicklungsamt und den Fachbereich Tiefbau wurde festgelegt, die Trassenführung des öffentlichen Rad- und Fußweges auf der bereits planungsrechtlich festgesetzten Straßenverkehrsfläche (Straße 6) als Verbindung zwischen Machon- und Richterstraße innerhalb des bereits festgesetzten Bebauungsplans XIII-102 zu führen. Dadurch ist keine neue planungsrechtliche Ausweisung erforderlich. Deshalb wird die Rad- und Fußwegeverbindung nicht mehr innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 7-49VE Berücksichtigung finden (hierzu erfolgte eine Geltungsbereichsreduzierung mit BA-Beschluss Nr. 245/12 vom 23.10.2012), sondern bleibt Bestandteil des Bebauungsplans XIII-102. Die Herstellung einer Rad- und Fußwegeverbindung kann hier aus planungsrechtlicher Sicht sofort erfolgen. Die notwendigen Finanzmittel zum Grundstücksankauf, zur Erstellung der Bauplanungsunterlagen und dem nachfolgenden Ausbau müssen durch den bezirklichen Haushalt bereitgestellt werden.
Die weitere südliche Anbindung bzw. Weiterführung der Richterstraße zur Straße Alt-Mariendorf ist zuständigkeitshalber vom Fachbereich Tiefbau zu prüfen und zu entwickeln, um im zweiten Schritt eine Änderung des Planungsrechtes durchzuführen. Hierzu bedarf es weiterer Finanzmittel.
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