Drucksache - 0041/XIX  

 
 
Betreff: Bildung von weiteren Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof- Schöneberg von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDU, GRÜNEFrakt. SPD, CDU, GRÜNE
Verfasser:1. Herr Olschewski, Ralf
2. Herr Oltmann, Jörn
Ahlhoff, Elke
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

r die XIX. Wahlperiode werden für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemäß § 9 sowie §§ 32 und 33 BezVG folgende weitere Ausschüsse gebildet:

 

 

Ausschüsse                                           Bezirksverordnete                                          rgerdeputierte

Hauptausschuss                             17                                                                                     ohne             
Bildung und Kultur                             13                                                                                     4
Stadtplanung                                           15                                                                                     4

 

 

Begründung:

Die für Haushalt und Finanzen, Bildung und Kultur sowie Stadtplanung einzusetzenden Ausschüsse der BVV Tempelhof-Schöneberg bedürfen, wie bereits in der XVIII. Wahlperiode einer von dem Regelfall des § 9 Abs. 1 BezVG abweichenden Zusammensetzung. Danach soll die Größe der Ausschüsse regelmäßig auf 13 bzw. 11, sofern Bürgerdeputierte hinzugewählt werden, begrenzt werden. Das Gesetz sieht dabei ausdrücklich Ausnahmen („regelmäßig“)  von der Begrenzung vor.

Die am 23.11.2011 von der BVV eingesetzten Ausschüsse für die XIX. Wahlperiode entsprechen ausschließlich der im Bezirksverwaltungsgesetz vorgesehenen Regelgröße der Ausschüsse.

 

Die Arbeitsweise der Ausschüsse, die mit vorliegendem Antrag eingesetzt werden sollen, sowie ihre Geschäftsverteilung macht eine abweichende Größe nach Auffassung der Bezirksverordentenversammlung zwingend erforderlich.

 

Die Zweckmäßigkeit von § 9 Abs. 1 BezVG erschließt sich natürlich auch zum einen aus Gründen der allgemeinen Arbeitsfähigkeit von Gremien. Zur Wahrung einereffektiven Ausschussarbeit“ ist daher die Arbeitsweise, sowie die Verteiler der Geschäfte auf die Ausschüsse im Einzelfall zu berücksichtigen. In Ausschüssen von besonderer politischer Brisanz, die sich zum einen aus den politischen Mehrheitsverhältnissen ergeben können, kann im Einzelfall die Spiegelbildlichkeit der Mehrheits- und Stärkeverhältnisse eine besondere Rolle zu kommen.

 

In den diesem Antrag gegenständlichen Ausschüssen werden bei strikter Einhaltung der Regelgröße eines Ausschusses die Stärkeverhältnisse der Fraktionen in der BVV nicht mehr adäquat widergespiegelt.

 

Dies gilt im besonderen Maße für den Hauptausschuss. Bei dem wichtigsten Ausschussgremium der BVV ist das Stärkeverhältnis weder bei 13 noch bei 15 Mitgliedern zu erkennen. In beiden Fällen wären CDU und SPD gleich stark mit jeweils 4 bzw. 5 Bezirksverordneten vertreten, während die Fraktion der Grünen mit 3 oder 4 Bezirksverordneten ausgestattet würden.

 

In den Ausschüssen mit Bürgerdeputierten lässt sich das Stärkeverhältnis der Fraktionen ebenfalls besser darstellen, wenn sie über 13 bzw.15 Mitglieder verfügen. Mit den Bürgerdeputierten ergibt sich hier sogar die Abbildung einer Rangfolge, weil die CDU über 6/7, die SPD über 5/6 und die Grünen über 4/5 Mitglieder verfügen könnten. In einem 11er Ausschuss wären SPD und Grüne gleichstark.

 

Zudem ist bei den  Ausschüssen wegen der umfangreichen Fachgebiete, sowie ihrer aktuellen politischen Gewichtung eine genauere Abbildung der Stärkeverhältnisse unerlässlich.

 

Der Stadtplanungsausschuss dient insbesondere der Vorbereitung der Festsetzung von Baurecht, was eine besonders intensive Auseinandersetzung mit der politischen Materie erforderlich macht. Zudem wird es Aufgabe des Ausschusses sein, bei neuen oder auch laufenden Bauvorhaben die EinwohnerInnen weiterhin verstärkt einzubinden. Daher ist die Größe des Ausschusses abweichend mit 15 festzusetzen.

 

Der Ausschuss für Bildung und Kultur ist für ein sehr umfangreiches Fachgebiet zuständig, was ebenfalls eine Anpassung besonders wichtig macht.

 

 

 

 
 

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